Volltext: Sechzig Jahre Buchdruckerorganisation Oberösterreichs

reit reicht die Zeit zurück, in der die Linzer Buchdruckergehilfen zum 
ersten Male die Notwendigkeit eines engeren Zusammenschlusses 
erkannten, der sie in des LebensWechselfällen vor Not und Ungemach 
schützen sollte. Vor 125 Jahren schon, imJahre 1803, gingen sie daran, 
sich eine Kasse zu gründen, aus welcher* sowohl die kranken, wie auch 
die auf der Reise befindlichen Buchdruckergehilfen unterstützt werden 
sollten. Zu schwach jedoch, aus eigener Kraft diese Kasse genügend zu fundieren, 
und von der richtigen Erkenntnis ausgehend, daß es nur recht und billig ist, wenn 
zur Beitragsleistung auch die Arbeitgeber herangezogen werden, traten im Jahre 
1803 Delegierte der Buchdruckereibesitzer und der Buchdruckergehilfen zu einer 
Beratung in Linz zusammen. Das Resultat der gemeinsamen Beratung war: „Die 
Gründung einer allgemeinen Viatikums- und Krankenkasse für „hiesige“ sowie auf 
der Reise befindliche Berufsgenossen<(. An anderer Stelle bringen wir die Re¬ 
produktion des Originals der „festgesetzten Artikeln“ dieser Kasse. Es scheint, 
obwohl die Statuten derselben im Gremialarchiv vorhanden sind, nur beim Ver¬ 
such geblieben zu sein. Damals war in Aussicht genommen, daß jedes Mitglied 
drei Kreuzer wöchentlich als Beitrag zu leisten hatte. Jeder Neueintretende hatte 
20 Kreuzer Eintrittsgeld zu erlegen. Das erkrankte Mitglied erhielt pro Woche 
1 fl. 30 kr. (S 4.50), jeder Durchreisende ein Viatikum in gleicher Höhe, also S 4.50. 
Erst 1824 trat die Kasse wirklich ins Leben und bestand unter mehrfach geänderten 
Verhältnissen bis zur Durchführung des obligatorischen Krankenkassengesetzes 
vom 20. März 1888. Die damaligen fünf Linzer Prinzipale Verlegten 1884 je 20 fl. 
Schein (S 24.20) als Gründungsfonds und leisteten jedes Halbjahr einen Beitrag 
von 6 fl. Wiener Währung (S 7.27). Jeder Gehilfe zahlte damals wöchentlich 
10 kr. Schein (20 g), fremde Gehilfen ein Eintrittsgeld von 25 kr. Schein (50 g). Das 
Viatikum wurde mit 1.15 fl. Schein (S 1.50), das Krankengeld pro Woche mit 1.30 fl. 
Wiener Währung (S 1.80) bemessen. Das Krankengeld, dessen Höhe geradezu 
lächerlich ist, wurde wiederholt, zunächst auf 1 fl. Konventionsmünze (S 3.—) 
erhöht. Mit den Beiträgen der Krankenunterstützung, welche nur durch sechs 
Wochen gewährt wurde* fand sich das Statut überhaupt sehr einfach ab. Es 
bestimmte im § 12, daß alle mit einer längeren Krankheit behafteten sowie jene, 
welche altershalber nicht mehr so viel oder gar nichts mehr arbeiten können, der 
Kasse unbeschadet einer besonderen Unterstützung des Prinzipals und den frei¬ 
willigen milden Beiträgen im allgemeinen empfohlen seien. Die Krankenkasse war 
DER 
WERDEGANG 
DES 
ÖBERÖSTER¬ 
REICHISCHEN 
BÜCH- 
DRUCKER¬ 
VEREINES 
1867—1927 
4* 
27
	        
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