Volltext: IV. Jahrgang, 1899 (IV. JG., 1899)

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Seite 114. 
wohnt, einen Bauplan von irgend einem Unbefugten sich 
anfertigen zu lassen, und die Ausführung secundaren 
oder tertiären Arbeitskräften zu überlassen. In den 
mittleren Städten verhält es sich mit den Reparaturbauten 
ebenso, und bei den Neubauten für communale Zwecke 
treten ihnen zumeist die städtischen Bauämter als Con- 
currenten entgegen. In den grösseren Städten ist der 
regelmässige und einfache Gang in der Stellung des Bau¬ 
herrn zum Baumeister auch schon zur Ausnahme geworden, 
und zwar durch fremdartige Pactoren, vorgeschobene 
Bauunternehmer, die sich in das Baugewerbe mischen, 
ja sich dessen bemächtigen. Nur wenn der Baumeister 
gleichzeitig Capitalist ist, und bei Bauten, die er unter¬ 
nimmt, alle Baufactoren in sich vereinigt, kann von einem 
regelrechten Gange des Baues die Rede sein. Aber in 
diesen Ausnahmsfällen tritt uns auch nicht mehr das 
reine Baugewerbe entgegen, sondern wir sehen zu dessen 
nothwendiger Aufrechterhaltung Capital, Unternehmungs¬ 
lust und Fach in einer und derselben Person vereinigt. 
Man könnte im ersten Augenblicke annehmen, dass 
eine solche Zeit, in der das Baugewerbe die Zerfallungs¬ 
probe zu bestehen hat, wenigstens für die Gesellen eine 
goldene sein müsste. Werden sie doch mannigfach ohne 
Mitwirkung von Meistern verwendet, und gewiss falle 
wenigstens ein Theil des Meisterverdienstes ihnen zu. 
Aber nichts weniger als das. Man sieht es und hört es 
aus den bitteren Klagen, die sie darüber führen, dass sie 
es jetzt so oft mit uncoulanten, ausbeutesüchtigen Unter¬ 
nehmern zu thun haben, nicht aber wie früher, mit 
einsichtsvollen und humanen Meistern. 
„Entweder oder", sagt man sich daher, entweder es 
ist wirklich um das Baugewerbe geschehen, wenn dieser 
Auflösungsprocess noch lange andauert, oder die Rettung 
muss durch geeignete Mittel erwirkt werden. Diese Mittel 
müssen derart sein, dass den nur staatlich .geprüften 
Meistern gestattet werde, Neubauten auszuführen, ferner 
Baureparaturen, bei denen ein gemeinsames Interesse in 
Betracht kommt — wie Verhütung von Feuersgefahr 
oder Einsturz — vorzunehmen. Wir glauben, dass diese 
gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit einer 
standesgemässen Stellungnahme der Baumeister wieder 
dem Baustande Thätigkeit und Ertrag schaffen würden. 
Der Baustand muss daher durch corporative Eingaben 
bei Behörden, theils durch persönliche Bemühung bei 
den Abgeordneten ihres Bezirkes den Weg zu diesem 
Ziele bahnen, wozu der in Gründung begriffene Ober- 
österreichische Baumeisterverein am ersten berufen sein 
wird. Kornhôffer. 
Wasserwerksanlage in Lambach. 
Die Gemeinde-Vorstehung in Lambach plant die 
Errichtung eines Wasserwerks am Traunflusse in der 
Gemeinde Lambach zum Zwecke der Herstellung einer 
elektrischen Anlage, und hat das Gesuch um Bewilligung 
zu dieser Ausführung am 20. April 1. J. bei der hohen 
k. k. Statthalterei in Linz eingereicht. 
Ueber das Project erfahren wir aus dem „Amtsblatt 
der Linzer Zeitung" Folgendes: 
Die mit Wasserbetrieb einzurichtende elektrische 
Kraftanlage bezweckt nach dem Gesuche die Abgabe 
von elektrischer Kraft für die Einführung elektrischer 
Beleuchtung zu öffentlichen und privaten Zwecken in 
dem Markte Lambach und dessen Umgebung und an 
industrielle und gewerbliche Betriebe. 
Nr. 15. 
Der zu errichtenden Wasserwerksanlage soll das er¬ 
forderliche Betriebswasser im Minimal-Ausmaße von 
10 Quadratmeter per Secunde aus dem Traunflusse mittelst 
Einbau eines Stauwehres zugeführt werden. 
Dieses Stauwehr aus Beton, mit Holzverkleidung 
construiert, soll circa 450 Meter unterhalb der Lambacher 
Reichsstrassen brücke, auf der schlierigen Flußsohle auf¬ 
stehend in einer Länge von 70 Meter errichtet werden 
und sich in convex flussaufwärts gerichteten Bogen an 
die beiden höher gelegenen Traunufer mittelst solider 
Wehrbacken anlehnen. Zunächst dem linken Traunufer 
wird zur Vermittlung der Schiff- und Flossfahrt über das 
Wehr ein Flosscanal von 12 Meter lichter Weite und 
24 Meter Länge projectiert. Auf die fixe Wehrkrone soll 
ein beweglicher Aufsatz von 20 Centimeter Höhe auf¬ 
gesetzt werden, welcher während der Niedrig- und Mittel- 
Wasserstände aufgestellt bleibt und erst wenn der Wasser¬ 
übersturz über die fixe Wehrkrone 0*6 Meter Höhe er¬ 
reicht, beseitigt wird. 
Der durch diesen Wehreinbau erzeugte Aufstau soil 
bei Niederwasserstand 0*5 Meter nicht überschreiten und 
soll die Stau weite 645 Meter betragen. Linksseitig des 
Flosscanales zweigt der in das linksseitige Uferland ein¬ 
geschnittene Oberwassercanal für das auf Parcelle 
Nr. 639, Steuergemeinde Lambach, zu errichtende Wasser¬ 
werk ab, welcher zunächt der Einlaßschleuse eine Breite 
von 11 Meter, unterhalb derselben eine solche vori 
10 Meter haben soll. 
Die Einlaßschleuse erhält 4 Schützenöffnungen von 
je 2-75 Meter Lichtweite, deren Grundschweller 1*60 Meter 
unter dem normalen Wasserstand zu liegen kommt. 
Zwischen Einlaßschleuse und Flosscanal ist ein 
4 Meter breiter Schotterablass projectiert. 
Bei einem angenommenen Rinngefälle im Ober wasser¬ 
eanale von 0*34 1000, soll bei Annahme von Niederwasser¬ 
stand im Traunflusse ein Nutzgefälle von 2*3 Meter und 
bei Zuleitung von 10 Cubikmeter Betriebswasser ein Nutz- 
effect von 230 HP (Perdekräfte) erzielt werden. 
Um aber auch bei höheren Traunwasserständen bis 
zu 1-55 Meter über den angenommenen normalen Nieder¬ 
wasserstand, also bei kleinerem Nutzgefälle eine möglichst 
constante Kraftleistung zu erzielen, ist in dem Projecte 
darauf Rücksicht genommen, dass die Betriebswassermenge 
bis zu 17 Quadratmeter per Secunde erhöht werden kann. 
Als Motoren sind 2 Regulierturbinen nach System 
Francis, in Aussicht genommen und sollen dieselben ein 
oder zwei Dynamos betreiben. 
Der Unterwassercanal mündet nach 150 Meter Länge 
in den Traunfluss und nimmt nach 35 Meter Entfernung 
vom Wasserwerke den Schwaigbach auf. 
Die ganze Canal- und Wasserwerksanlage ist auf 
dem Grundeigenthum des Benedictinerstiftes Lambach 
projectiert. 
Ueber das im Vorstehenden erläuterte Gesuch findet 
auf Anordnung der k. k. Statthalterei Montag den 
7. August 1899, vormittags halb 10 Uhr, bei der Lam¬ 
bacher Traunbrücke die commissionelle Verhandlung statt. 
Riesenrad auf der Pariser Weltausstellung 1900. 
(Mitgetheilt vom Internationalen Patentbureau Carl Fr. Reichelt 
in Berlin.) 
Bekanntlich wird die Pariser Weltausstellung vom 
Jahre 1900 ein zweites Exemplar der unter dem Namen 
Ferris Wheel von der Ausstellung in Chicago her be- 
OBEROSTERREICHISCHE BAUZEITUNG.
	        
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