Volltext: IV. Jahrgang, 1899 (IV. JG., 1899)

Seite 138. 
Es ist weiters klar, dasswir von dem festen Brenn¬ 
stoffe eine niemals genau im Voraus bestimmbare Menge 
verbrauchen, wogegen die Feststellung des jeweiligen 
Aufwandes an Leuchtgas ganz und gar in unserer Hand 
liegt — ein Umstand, der behufs Erhaltung einer strengen 
Wirtschaft, namentlich nach der Richtung hin jeder spar¬ 
samen Hausfrau sehr wertvoll erscheinen muss, als ihr 
hierin ein zuverlässiges Mittel geboten wird, um jeder 
unnützen Verschwendung von Brennmaterial durch die 
Dienstboten auf sichere Spur zu kommen, und eben dieser 
Verschwendung in wirksamer Weise vorzubeugen. 
Im zehnten Capitel dieser vorerwähnten Broschüre 
plaidiert der Verfasser auch für die Benützung des 
Leuchtgases zu Heiz zwecken, und ist vollkommen im 
Rechte, wenn er dieses Heizsystem, nachdem heute schon 
die bestconstruierten Oefen von Friedrich Siemens 
(Dresden) und Carl Houben (Aachen) etc. dafür vor¬ 
handen sind, als diese Heizung als die Zukunfts- 
Heizung für kleinere Haushaltungen bezeichnet. 
Wenn auch die Zahl der Anhänger, mit Gas zu heizen 
und zu kochen, bei uns leider noch keine besonders grosse 
ist, so geht das Urtheil aller dieser Consumenten doch 
dahin, dass es keine einfachere, saubere und billigere 
Heizart gibt als das Leuchtgas, dem nur zur allgemeineren 
Anwendung das Festhalten an die a]»te Gewohnheit, 
sich der bisherigen Mittel zu bedienen, hindernd in den 
Weg steht. Doch so wie jede Neuerung der Zeit bedarf, 
um gehörig verstanden zu werden, so wird die Anwendung 
des Leuchtgases zu häuslichen Zwecken auch bei uns 
bald wie in unserem Nachbarlande Tirol, wo das Inns¬ 
brucker Gaswerk dieses Jahr bereits 500 Kochherde für 
Gasheizung in Privathäusern aufstellte, zum Durch bruche 
gelangen, und man wird erstaunt sein, so lange gewartet 
zu haben mit einer Einrichtung, deren Vorzüglichkeit 
das Ausland schon längst herausgefunden hat. 
Das Gaswerk in Linz hält in ihrem Stadtbureaux 
(Landstrasse) eine grosse Collection von Koch- und 
Heizapparaten neuester Construction am Lager, und 
dürfte ein Besuch in diesem Etablissement jedem sich für 
das Haushaltungswesen Interessierenden von nicht zu 
unterschätzenden Nutzen sein. 
Unfallversicherung für Bauten und Bau¬ 
ausführungen. 
Die mit der Mimsterialverordnung vom 20. Juli 1894 
kundgemachte Feststellung der Percentsätze der Gefahren- 
classen und die mit dieser Verordnung vorgeschriebene, 
später ergänzte und abgeänderte Eintheilung der unfall- 
versicherungspflichtigen Betriebe in Gefahrenclassen 
.treten ausser Wirksamkeit und werden durch neue Be¬ 
stimmungen ersetzt, welche mittelst Verordnung des 
Ministeriums des Innern vom 28. August 1899 erlassen 
wurden. Die neuen Bestimmungen treten mit 1. Jänner 
1900 in Wirksamkeit. 
Das Schema der Gefahrenclassen-Eintheilung 
und die Zutheilung der Gefahrenpercentsätze zu 
Gefahrenclassen umfasst: 
mittleres 
die Unterclasse die Gefahrenpercentsätze Gefahren- 
percent 
A 1 bis einschliesslich 3 2 
B 3 „ „ 5 4 
die G-efahrenclasse 
I 4 „ , 8 0 
Nr. 18. 
mittleres 
die Gefahrenclasse die Gefahrenpercentsätze Gefahren- 
percent 
ii 
7 
bis 
einschliesslich 
il 
9 
iii 
10 
V 
■Ii 
14 
12 
IY 
13 
. ii 
i) 
19 
16 
V 
16 
11 
Ii 
24 
20 
Vi 
20 
V 
■ Ii 
30 
25 
vii 
25 
11 
. Ii 
37 
31 
viii 
31 
11 
Ii 
47 
39 
ix 
39 
11 
Ii 
57 
48 
x 
48 
V 
Ii 
70 
59 
xi 
59 
11 
Ii 
87 
73 
xii 
73 
11 
;; 
100 
87 
Die Gruppe XIV, Bauten und Bauausführungen 
ist nunmehr in folgende Gefahrenclassen eingetheilt: 
a) Bauunternehmungen. Gefahren- 
Baggereien : classe 
Trockenbagger . VII 
Schiffsbagger IX 
Bohrunternehmungen : 
a) bei maschinellem Betriebe X 
b) bei Handbetrieb VIII 
Brückenbau (als selbstständiger Betrieb) IX 
Canalbau (Strassencanäle und dergleichen) .... VII 
Merkmal für geringere Gefahr : Ausführung 
der Arbeiten in geringer Tiefe, soferne Sprengungen 
nicht vorgenommen werden und das abgegrabene 
Materiale nicht durch Rollbahnen abgeführt wird. 
Merkmal für erhöhte Gefahr : Ausführung der 
Arbeiten in bedeutender Tiefe, soferne eine wesent¬ 
liche Verschüttungsgefahr nicht zu vermeiden ist; 
Vornahme von Sprengarbeiten in grösserem Um¬ 
fange; Vornahme der Arbeiten zur Material¬ 
abgrabung in ähnlicher Weise wie die Gewinnung 
von Steinen in Brüchen; unterirdische Arbeiten. 
Deichgräbereien und Erdarbeiten überhaupt .... VIII 
bei der Anstalt in Wien X 
Merkmal für geringere, respective erhöhte 
Gefahr: Wie bei Canalbau. 
Demolierungsarbeiten (als selbständige Betriebe) . . XI 
Drainagearbeiten, landwirtschaftliche III 
Eisenbahnbau (ausschliesslich Tunnelbau) ..... VIII 
bei den Anstalten in Prag und Lemberg .... X 
Merkmal für erhöhte Gefahr.: Die Ausführung 
von Kunstbauten und inbesondere die Aufführung 
von Bruchsteinmauerwerk. 
Eisenconstructionen, Erzeugung und Montierung . IX 
Hafenarbeiten IX 
Hochbau VIII 
bei den Anstalten in Wien und Prag IX 
Merkmal für geringere Gefahr: Bau und Adap¬ 
tierung ebenerdiger Häuser, 
Strassenbau IX 
Tunnelbau X 
Wasserbau: 
Stromregulierungs-Unternehmungen IX 
bei der Anstalt in Wien XI 
Flussregulierungs-Unternehmungen (Betriebe an 
noch schiff- und flössbaren Gewässern) .... VIII 
Merkmal für erhöhte Gefahr: Die Verwendung 
von Baggermaschinen. 
Regulierung von kleinen Flüssen und Bächen und 
Wildbachverbauungen, Betriebe ohne Verwen¬ 
dung von Baggermaschinen (ausschliesslich der 
Gewinnung und der Zuführung von Steinen . . V 
OBEROSTERREICHISCHE BAUZEITUN G.
	        
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