Volltext: II. Jahrgang, 1897 (II. JG., 1897)

Seite 166. 
OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUN G. 
Nr, 21. 
4. Die Brauerei Poschacher, sowie die vereinigte 
Wichs- und Zündholzfabrik „Union“ sind zu ersuchen, 
langen wird, der jeweilige Besitzer der genannten Bau¬ 
lichkeit, die Fortführung dieser Strasse auf der zur Bau¬ 
lichkeit gehörigen Grundparcelle Nr, 55, Catastralgemeinde 
Lustenau, unentgeltlich zu gestatten, desgleichen auch 
den in der dem obcitierten Schreiben der Firma Poschacher 
beigeschlossenen Skizze mit Privatcanal bezeiohneten 
Canaltheil, welcher jetzt schon mit einem Lichtprofil von 
58 Centimeter Breite und 116 Centimeter Höhe auszu¬ 
führen ist, bei der seinerzeitigen Strasseneröffnung ohne 
Entschädigung an die Stadtgemeinde abzutreten haben wird. 
Die Brauereifirma Poschacher ist unter einem einzu- 
laden, ein Project über die Canalisierung ihres Etablisse¬ 
ments vorzulegen, damit die Höhenlage des Zweigcanals 
bei dem Punkte A der früher erwähnten Skizze im Ein¬ 
vernehmen mit dem Stadtbauamte derart festgestellt 
werden kann, dass der Zweigcanal von diesem Punkte A 
bis zu dessen Einmündung in den Entlastungscanal ein 
genügendes Gefälle erhalte. Hiebei wird darauf aufmerk¬ 
sam zu machen sein, dass sich die Canalisierung der 
Brauerei Poschacher dem Entlastungscanal anzupassen 
haben wird, weil jede Nivellveränderung des letzteren 
bedeutende Mehrkosten zur Folge hätte. Die mehr¬ 
genannte Firma wäre weiter zu verständigen, dass die 
von ihr gewünschte Lichtdimension des Zweigcanals von 
58 116 Centimeter eingehalten und die Erhaltung dieses 
Zweigcanals auf Kosten der Stadtgemeinde erfolgen wird. 
Auf das Ansuchen um Enthebung von der Zahlung der 
Canaltaxe für die in Zukunft an'diesem Zweigcanal ent¬ 
stehenden Neubauten kann in Würdigung der im Bau¬ 
amtsberichte vom 11. October 1897 angeführten Umstände 
(diese sind in dem Schreiben an die Brauerei Poschacher 
anzüführen) nicht eingegangen werden. Bezüglich der 
gestellten Forderungen betreffs des Baubeginns und der 
Baudurchführung der in Rede stehenden Oahalanlage wäre 
der Firma Poschacher mitzutheilen, dass die Stadtgemeinde 
bestrebt sein wird, selbe sobald als möglich herzustellen, 
eine Verpflichtung bezüglich des Baubeginns kann die 
Stadtgemeinde jedoch nicht eingehen, weil derselbe und 
mit ihm auch die Bauvollendung in erster Linie von dem 
Gange der Statthalterei in wasserrechtlieher Beziehung 
und mit den Bahnverwaltungen wegen Unterfahrung der 
Bahngeleise einzuleitenden Verhandlungen abhängig sind; 
desgleichen kann bezüglich der Arbeitseinteilung keine' 
bestimmte Zusage gemacht werden, da diese Eintheilung, 
nachdem ein grosser Theil des Entlastungscanals im 
Inundationsgebiet der Donau liegt, von den Donauwasser¬ 
ständen abhängt. Es wird jedoch Vorsorge getroffen 
werden, sowohl den Entlastungscanal, als auch den zui 
Brauerei Poschacher führenden Zweigcanal in erster 
Linie zu berücksichtigen. Die von der Firma Poschacher 
gestellten Zahlungsmodalitäten bezüglich der zugesicherten 
Beitragsleistung werden angenommen. 
3. Der mit Zuschrift vom 10. September d. J. seitens 
der vereinigten Wichs- und Zündholzfabrik zugesicherte 
Betrag von 12.000 fl. wird zur Kenntnis genommen. Die 
Benützung des bestehenden Fabrikscanales wird unter 
der Voraussetzung, dass die Actiengellschaft „Union“ 
Vorsorge trifft, sich wegen allfälliger, durch das Weiter - 
hineinleiten der Fabrikswässer in den Grundbach ent¬ 
stehender Beschwerden mit den Beschwerdeführern aus¬ 
einanderzusetzen, insolange gestattet, bis der neue städtische 
Canal fertiggestellt sein wird. Der bestehende Fabriks¬ 
canal kann nach Fertigstellung des städtischen Strassen- 
canals unter Beibehaltung seiner jetzigen Lage dem 
letzteren angeschlossen werden. 
ungesäumt ihre Zustimmung zu den vom Gemeinderathe 
gestellten Bedingungen auf schriftlichem Wege aus¬ 
zusprechen. 
5. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, nunmehr 
unverweilt die wegen der Erbauung der mehrerwähnten 
Canalanlage in wasserrechtlicher Beziehung gesetzlich 
vorgeschriebenen Schritte einzuleiten und wegen Ge¬ 
stattung der Führung der Canäle unter den Eisenbahn¬ 
linien Linz-Wien, Linz (Bahnhof)-Umschlagplatz und 
Linz-Klaus die entsprechenden Verhandlungen einzuleiten. 
6. Das Stadtbauamt ist zu diesem Behufe zu beauf¬ 
tragen, mit thunlichster Beschleunigung das Detailproject 
über den Entlastungs- und Vorortecanal auszuarbeiten 
und in Vorlage zu bringen. 
Gemeinderath Jäger bemerkt, dass sonach, wenn der 
Beitrag von 84.000 fl. in Abzug kommt, die Gemeinde für eine 
Summe von 266.000 fl. aufkommen müsse, was einer Amorti¬ 
sation von 13.000 fl. pro Jahr gleichkomme, die durch 
die Oanaltaxe und einer Umlage bedeckt werden müsse. 
Gemeinderath Sames fragt, ob bei der Durchführung 
des Entlastungscanals auch das Gebiet der Weingartshof- 
und Figulystrasse berücksichtigt werde, nachdem dort 
viele Neubauten seien und eine Canalisierung sehr noth- 
wendig wäre. — Der Berichterstatter erwidert, dass auch 
die Canalisierung dieser Strassen in Aussicht genommen sei. 
Hierauf erfolgt die einstimmige Annahme des Antrags. 
Nach dem Antrage des Gemeinderathes Feilerer wird 
beschlossen, die Canalisierung der Kaiser Josef- und 
Starhembergstrasse dem einzigen Offerenten Herrn Josef 
Stadelbauer um den Betrag von 2429 fl. 13 kr. zu über¬ 
tragen. Das Bauamt wird beauftragt, die Bauausführung 
sofort zu veranlassen. 
Sitzung vom 27. October. 
Betreffs Erbauung eines neuen Pabrlkatenmagazin^ 
für die k. k. Tabakfabrik in Linz berichtet Gemeinderath 
Endlweber und beantragt: Der Gemeinderath wolle be- 
schliessen: 1. Gegen die Baubewilligung für das neue 
Fabrikatenmagazin der k. k. Tabakhauptfabrik wird vom 
Standpunkte der Stadtregulierung keine Einwendung er¬ 
hoben. 2. Behufs Einrückung des Neubaues in die Bau¬ 
linie der Unteren Donaulände wird der k. k. Tabakhaupt¬ 
fabrik der erforderliche Grundstreifen im ungefähren Aus¬ 
maße von 6-3 Quadratmeter zum Preise von 3 fl. für den 
Quadratmeter überlassen und es hat das Stadtbauamt 
die abzutretende Fläche in der Natur zu erheben. Der 
Antrag wird angenommen. 
Dem Gesuche des Josef Elhenitzky norm mj. Josef 
Bauer um Parcellierungsbewilligung für sein Grundstück 
in Lustenau wird Folge gegeben. 
Betreffs der Schotterlieferung für das innere Stadt¬ 
gebiet und die beiden Vororte Lustenau und Waldegg 
beantragt der Referent Gemeinderath Heinisch: Der Ge¬ 
meinderath übertrage die Schotterlieferung für das innere 
Stadtgebiet dem Postmeister Adolf Winkler auf Grund 
des mit demselben, aufgenommenen Protokolles und hat 
sich derselbe den Lieferungsbedingnissen genau zu unter¬ 
werfen. Die Lieferung des Schotters für den Vorort 
Lustenau per 800 Cubikmeter und den Vorort Waldegg 
per 700 Cubikmeter wird wie bisher im Offertwege ver¬ 
geben und sind die diesbezüglichen Offerte bis 10. Novem¬ 
ber d. J., 12 Uhr mittags, beim Stadtbauamte einzureichen.
	        
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