Seite 166. OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUN G. Nr, 21. 4. Die Brauerei Poschacher, sowie die vereinigte Wichs- und Zündholzfabrik „Union“ sind zu ersuchen, langen wird, der jeweilige Besitzer der genannten Bau¬ lichkeit, die Fortführung dieser Strasse auf der zur Bau¬ lichkeit gehörigen Grundparcelle Nr, 55, Catastralgemeinde Lustenau, unentgeltlich zu gestatten, desgleichen auch den in der dem obcitierten Schreiben der Firma Poschacher beigeschlossenen Skizze mit Privatcanal bezeiohneten Canaltheil, welcher jetzt schon mit einem Lichtprofil von 58 Centimeter Breite und 116 Centimeter Höhe auszu¬ führen ist, bei der seinerzeitigen Strasseneröffnung ohne Entschädigung an die Stadtgemeinde abzutreten haben wird. Die Brauereifirma Poschacher ist unter einem einzu- laden, ein Project über die Canalisierung ihres Etablisse¬ ments vorzulegen, damit die Höhenlage des Zweigcanals bei dem Punkte A der früher erwähnten Skizze im Ein¬ vernehmen mit dem Stadtbauamte derart festgestellt werden kann, dass der Zweigcanal von diesem Punkte A bis zu dessen Einmündung in den Entlastungscanal ein genügendes Gefälle erhalte. Hiebei wird darauf aufmerk¬ sam zu machen sein, dass sich die Canalisierung der Brauerei Poschacher dem Entlastungscanal anzupassen haben wird, weil jede Nivellveränderung des letzteren bedeutende Mehrkosten zur Folge hätte. Die mehr¬ genannte Firma wäre weiter zu verständigen, dass die von ihr gewünschte Lichtdimension des Zweigcanals von 58 116 Centimeter eingehalten und die Erhaltung dieses Zweigcanals auf Kosten der Stadtgemeinde erfolgen wird. Auf das Ansuchen um Enthebung von der Zahlung der Canaltaxe für die in Zukunft an'diesem Zweigcanal ent¬ stehenden Neubauten kann in Würdigung der im Bau¬ amtsberichte vom 11. October 1897 angeführten Umstände (diese sind in dem Schreiben an die Brauerei Poschacher anzüführen) nicht eingegangen werden. Bezüglich der gestellten Forderungen betreffs des Baubeginns und der Baudurchführung der in Rede stehenden Oahalanlage wäre der Firma Poschacher mitzutheilen, dass die Stadtgemeinde bestrebt sein wird, selbe sobald als möglich herzustellen, eine Verpflichtung bezüglich des Baubeginns kann die Stadtgemeinde jedoch nicht eingehen, weil derselbe und mit ihm auch die Bauvollendung in erster Linie von dem Gange der Statthalterei in wasserrechtlieher Beziehung und mit den Bahnverwaltungen wegen Unterfahrung der Bahngeleise einzuleitenden Verhandlungen abhängig sind; desgleichen kann bezüglich der Arbeitseinteilung keine' bestimmte Zusage gemacht werden, da diese Eintheilung, nachdem ein grosser Theil des Entlastungscanals im Inundationsgebiet der Donau liegt, von den Donauwasser¬ ständen abhängt. Es wird jedoch Vorsorge getroffen werden, sowohl den Entlastungscanal, als auch den zui Brauerei Poschacher führenden Zweigcanal in erster Linie zu berücksichtigen. Die von der Firma Poschacher gestellten Zahlungsmodalitäten bezüglich der zugesicherten Beitragsleistung werden angenommen. 3. Der mit Zuschrift vom 10. September d. J. seitens der vereinigten Wichs- und Zündholzfabrik zugesicherte Betrag von 12.000 fl. wird zur Kenntnis genommen. Die Benützung des bestehenden Fabrikscanales wird unter der Voraussetzung, dass die Actiengellschaft „Union“ Vorsorge trifft, sich wegen allfälliger, durch das Weiter - hineinleiten der Fabrikswässer in den Grundbach ent¬ stehender Beschwerden mit den Beschwerdeführern aus¬ einanderzusetzen, insolange gestattet, bis der neue städtische Canal fertiggestellt sein wird. Der bestehende Fabriks¬ canal kann nach Fertigstellung des städtischen Strassen- canals unter Beibehaltung seiner jetzigen Lage dem letzteren angeschlossen werden. ungesäumt ihre Zustimmung zu den vom Gemeinderathe gestellten Bedingungen auf schriftlichem Wege aus¬ zusprechen. 5. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, nunmehr unverweilt die wegen der Erbauung der mehrerwähnten Canalanlage in wasserrechtlicher Beziehung gesetzlich vorgeschriebenen Schritte einzuleiten und wegen Ge¬ stattung der Führung der Canäle unter den Eisenbahn¬ linien Linz-Wien, Linz (Bahnhof)-Umschlagplatz und Linz-Klaus die entsprechenden Verhandlungen einzuleiten. 6. Das Stadtbauamt ist zu diesem Behufe zu beauf¬ tragen, mit thunlichster Beschleunigung das Detailproject über den Entlastungs- und Vorortecanal auszuarbeiten und in Vorlage zu bringen. Gemeinderath Jäger bemerkt, dass sonach, wenn der Beitrag von 84.000 fl. in Abzug kommt, die Gemeinde für eine Summe von 266.000 fl. aufkommen müsse, was einer Amorti¬ sation von 13.000 fl. pro Jahr gleichkomme, die durch die Oanaltaxe und einer Umlage bedeckt werden müsse. Gemeinderath Sames fragt, ob bei der Durchführung des Entlastungscanals auch das Gebiet der Weingartshof- und Figulystrasse berücksichtigt werde, nachdem dort viele Neubauten seien und eine Canalisierung sehr noth- wendig wäre. — Der Berichterstatter erwidert, dass auch die Canalisierung dieser Strassen in Aussicht genommen sei. Hierauf erfolgt die einstimmige Annahme des Antrags. Nach dem Antrage des Gemeinderathes Feilerer wird beschlossen, die Canalisierung der Kaiser Josef- und Starhembergstrasse dem einzigen Offerenten Herrn Josef Stadelbauer um den Betrag von 2429 fl. 13 kr. zu über¬ tragen. Das Bauamt wird beauftragt, die Bauausführung sofort zu veranlassen. Sitzung vom 27. October. Betreffs Erbauung eines neuen Pabrlkatenmagazin^ für die k. k. Tabakfabrik in Linz berichtet Gemeinderath Endlweber und beantragt: Der Gemeinderath wolle be- schliessen: 1. Gegen die Baubewilligung für das neue Fabrikatenmagazin der k. k. Tabakhauptfabrik wird vom Standpunkte der Stadtregulierung keine Einwendung er¬ hoben. 2. Behufs Einrückung des Neubaues in die Bau¬ linie der Unteren Donaulände wird der k. k. Tabakhaupt¬ fabrik der erforderliche Grundstreifen im ungefähren Aus¬ maße von 6-3 Quadratmeter zum Preise von 3 fl. für den Quadratmeter überlassen und es hat das Stadtbauamt die abzutretende Fläche in der Natur zu erheben. Der Antrag wird angenommen. Dem Gesuche des Josef Elhenitzky norm mj. Josef Bauer um Parcellierungsbewilligung für sein Grundstück in Lustenau wird Folge gegeben. Betreffs der Schotterlieferung für das innere Stadt¬ gebiet und die beiden Vororte Lustenau und Waldegg beantragt der Referent Gemeinderath Heinisch: Der Ge¬ meinderath übertrage die Schotterlieferung für das innere Stadtgebiet dem Postmeister Adolf Winkler auf Grund des mit demselben, aufgenommenen Protokolles und hat sich derselbe den Lieferungsbedingnissen genau zu unter¬ werfen. Die Lieferung des Schotters für den Vorort Lustenau per 800 Cubikmeter und den Vorort Waldegg per 700 Cubikmeter wird wie bisher im Offertwege ver¬ geben und sind die diesbezüglichen Offerte bis 10. Novem¬ ber d. J., 12 Uhr mittags, beim Stadtbauamte einzureichen.