Volltext: Heimatkunde 8. Heft (8. Heft / 1915)

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Bierbrauer, als „beschriebenen Schützen" aufgetragen wird, 
sich schriftlich zu erklären, ob sie . . . „das Eisenwerk, holz, 
Laden und anderes von der ohne obrigkeitliches 
Vorwissen abgebrochenen und abweggebrach' 
ten alten Schießhütte ... in Sicherheit bringen 
wollen oder nicht." Gleichzeitig errichtete Schober in seinem 
Garten eine neue Schießstätte, die er aber auf Befehl des 
Rates wieder abtragen sollte, „da verschiedene Gangsteige 
vorübergehen und wirklich Beschwerden vorgebracht worden 
sind." Schober gehorchte nicht und so ließ sie der Rat von 
obrigkeitswegen wegreißen. (Prot, vom 2. und ft. Juni 
Fol. 79 und 8%) 
Die alte Schießhütte war also von den Schützen selbst, 
die neue in Schobers Garten vom Rate abgerissen worden. 
Wann nun wieder eine neue errichtet wurde, läßt sich nicht 
sagen, vermutlich >(692, da in diesem Jahre, wie oben 
gezeigt wurde, das Schießen wieder aufgenommen wurde 
und die Gewährung des Schützenvortls im nächsten Jahre 
voraussetzt, daß es nun eifriger gepflegt wurde. Uebrigens 
wird man sich bei der Beurteilung der ganzen Sachlage 
daran erinnern müssen, daß die Erneuerung der Schützen- 
gesellschaft nicht vom Rate, sondern gerade von der Oppo 
sition, deren Führer ja Schober war, ausging. So zeigt 
das Jahr (698 schon wieder einen Streit zwischen den 
„sambentlichen Scheiben Schüzen" und dem Richter und 
Rate. Ein in der Schützenlade aufbewahrtes Protokoll 
(Nr. 2) erzählt, daß am (8. November d. I. eine eigene 
Kommission abgehalten wurde, bei der folgendes ausgemacht 
wurde: Die Herren von Ried überlasten den Schützen „den 
jenigen Grundt von der Schießhütte an geradt hinauf bis 
zu der obern Lindten, warinnen die Kuglstatt stehet, 
vnd vor disem Gemainen Nlarkhts pauholz gelegen, der- 
gestalten, das Sye Schüzen solchen nach Ihrem gefahlen, 
doch vf Ihren vncosten vnd vnderhaltung mit einer planckh 
einsangen vnd hierauf sich der Jurisdiction, wie solche in 
der aufgerichten Schizenordtnung außtrükhlich enthalten, 
bedienen mögen." Wieder erscheint also die „obere Linde" 
als Drientierungsangabe. Der neue Schießstand muß also
	        
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