Volltext: Der Naturarzt 1885 (1885)

Der Wurmt. 
naturgemäße Behandlung des menschlichen Körpers 
in gefunden und kranken Tagen. 
Herausgeber und Redakteur: Gustav Wolbold in Oberlößnitz bei Dresden. 
1885. 
9. 
Monatlich erscheint eine Nummer ä 1 Bogen; ferner vom Fevruar an 
aller2 Monate eine litt. B eila g e L.1/2 Bogen; somit jährlich 15Bogcn. 
preis für ganz Deutschland 5 M.; für Österreich 3 fl. Pap.: für die 
Schweiz, Holland, Frankreich, Italien re. 6 fr. 50 C. Zu beziehen: 
direkt vom Herausgeber mit Franco-Zusendung per Post bei 
Franco-Einsendung des Betrages, sowie durch die Postanstalten, 
durch den Buchhandel nur mit Aufschlag! Einzelne Nrn. 40 Pf. 
Inserate: Die durchlaufende Zeile oder deren Nauru 30 Pf. 
Viermrd- 
zwanzigster 
Jahrgang. 
September. 
ZnhakL: Votivtafel. H. Kesselring. 
1. Antworten aus dem homöopathischen Lager. Von Dr. med. Lahm a n n. 
2. Nachruf an f Dr. Thilenius (Jmpfherodes). 
8. llber den 8 Kongreß des internat. Verbandes der Jmpfgegner aller Länder in Charleroi. 
4. Physiatrifche Reflexionen über das Krankenkassengesetz. 
5. Über die Ursachen von Katarrh re. nebst Verhütung derselben bei kleinen Kindern. 
Vermischtes (Cholera, Schluß), Brieswechsel, Inserate. 1 Extrabeilage. 
Aotiotafel. 
(Fortsetzung.) 
Um als Arzt vor dem Staate Anerkennung zu gewinnen, mußte ein gründlicher 
Studiengang durchgemacht werden, um am Ende ein vorschriftsgemäßes Examen bestehen zu 
ikönnen, mit dessen glücklichem Absolviren die Patentirung als Arzt verbunden war. 
Durch solche Patentirung leistete der Staat g e w i s s e r m a ß e n Garantie für theoretische 
und praktische Tüchtigkeit eines Arztes und um nun vollends die leidende Mensch 
heit v 0 r' s ch l e ch t e n He ü k ü n st lern zu sichern , wurden zwischen Arzt und Nicht- 
arzt enge gesetzliche Schranken gezogen, nach welchen die Ausübung der Heilkunde bei 
Strafe verboten war demjenigen, welcher nicht den vorschriftsgemäßen Studiengang durch 
gemacht und das endgiltige Examen abgelegt hatte! So ist es von Alters gewesen — und 
im großen und ganzen geblieben bis auf den heutigen Tag. Angesichts der Gestaltung, welche 
die Medizin in unserem Jahrhundert gewonnen, der hervorragenden Stellung, die sie sich er 
rang, sowie der Macht, die sie auszuüben imstande ist, sollte es selbstverständlich sein, daß die 
.Heilkunde ausschließliches Eigentum des vom Staate gebildeten ärztlichen 
Standes sei; ebenso selbstverständlich möchte es aber auch erscheinen, daß bei den glänzenden 
'Errungenschaften der Medizin auch die praktische Seite derselben eine solch hohe 
Vollkommenheit erlangt habe, daß Heilkünstler ohne wissenschaftliche Bildung nicht 
mehr zu existiren vermögen, überhaupt gar nicht mehr denkbar seien! Allein wir 
Wissen alle, wie falsch und unrichtig eine solche Schlußfolgerung wäre, denn in der That 
lebt die uralte Heilkunst nicht nur in der Geschichte fort, sondern sie tritt immer und immer 
wieder in Form'von sogenannten Kurpfuschern verkörpert zu tage; auch da, wovon den 
Bestimmungen der Sanitätsgesetze Gebrauch gemacht wird und solche unprivilegirte Heilkünstler 
mehr oder weniger hart bestraft werden, läßt sich die Sache nicht ausrotten, oft nicht 
«einmal unterdrücken; wie ist das möglich und wie erklärlich? 
H. Kefselriirg, in „Die Freigebung der Heilkunde".
	        
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