Volltext: Der Naturarzt 1880 (1880)

naturgemäße Behandlung des menschlichen Körpers 
in gesunden und kranken Tagen. 
Herausgeber und Redacteur: Gustav Wolbold in Dresden. 
Mitredacteur: Theodor Hahn auf der Waid bei St. Gallen. 
Monatlich erscheint eine Nummer ü t Ko^en; ferner vom Februar an 
»nate einelit. Beilage L^Vo^eu; somit jährlich 15 Bogen, 
ganz Deutschland 5Mk.; für Oesterreich 3 fl. Pap.: für die 
Holland, Frankreich,'Italien re. 6 fr. 50 C. Zu beziehen: 
vom Herausgeber mit Frauco-Zusendung per Post bei 
Linsendung des Betrages, sowie durch die Postanstalten. 
Neunzehnter 
Jahrgang. 
»nate einelit. Beilage Vogen; somit jährlich 15 Bogen. 
Einzelne Nummern 40 Pf. 
Inserate: die durchlaufende Zeile oder deren Raum 30 Pf. 
Anhakt: Votivtafel: Prof. Dr. Adolf Vogt. (Schlich.) 
1. Medizinische Merkverse über Kindespflege mit Nachwort vom Herausgeber. (Forts.) 
2. Persönliche Gesundheitspflege Don Dr. W. A. Haup t (Forts.) 
3. Zur Unfehlbarkeit, medizin. Diagnosen, und: Ist die Lebercirrhose heilbar? (Schluß.) 
4. Zur Verürtheilnng wegen Jmpfverweigerung. (Oppenheim it. Mez.) 
5. Ein hygieinischer Reiseprediger — Dr. P. Nie meyer in Hamburg. 
~ Briefwechsel für Alle. Juserate. 
Votivtalel 
(Schluß.) 
Der Laie vergesse aber nie, daß die Natur die Mißachtung der normalen Lebensbedin 
gungen mit Geißeln verschiedener Art straft, welche — Schwindsucht, Typhus, Schar 
lach, Masern, Pocken, Cholera, Gelbesfieber u. f w. genannt werden und daß es gäl 
te in Präservativ und Arkanum giebt, welches den Menschen der Verpflichtung, naturgemäß 
zn leben, überhebe! Der Staat kann dem Bürger keine Garantie leisten, daß eine 
unter allen Kautelen vorgenommene Impfung nicht hie und da s ch l i m m e Folgen hat! 
Der Staat bietet einem durch die Impfung Geschädigten auch keinerlei Schaden 
ersatz, welchen er dem Besitzer eines Stückes Vieh, das bei einer Epizootie im Interesse 
des übrigen Viehstandes niedergekeult wurde, nicht vorenthält! Noch weniger wird der 
Arzt eine unbedingte Garantie übernehmen wollen, weil ihm auch unverschuldet ein Un 
glück begegnen kann! Es muß daher dem freien Entschluß des Bürgers nach Abwägung 
aller Umstünde überlassen bleiben, ob er für sich und die Seinen zu dem Schutzmittel 
greifen soll, da Niemand sonst eine Verantwortung übernehmen und die Ersatzpflicht an 
erkennen will! Ganz ängstlichen Gemüthern ist allerdings zu rathen, sich alljährlich auf 
ihren Geburtstag impfen zu lassen (?) und im Monat August nicht ohne Blitzableiter auf 
dem Regenschirme sich irüs Freie zu wagen; gewissenhafte Gemüther aber, welche der Im 
pfung abhold sind, mögen sich mit der Versicherung trösten, daß sie im Erkrankungsfalle 
einen rechtzeitig und richtig geimpften Mitmenschen nicht durch Ansteckung schädigen kön 
nen! Daß wir vom Staate alle Kraftanstrengungen erwarten, um den etwaigen Import 
von Krankheitsstoffen zu verhindern, versteht sich von selbst; ebenso aber, daß wir veraltete 
Schutzmaßregeln, w e l cb e sich nicht b e w ä h r t haben, auch nicht auf seinem Programm 
erwarten! In specie dürfte dem Gesetzgeber die Beleuchtung der einschlägigen Rechtsgrund 
sätze in der Schrift des Leipziger Rechtsanwaltes H u g o Martini zur Prüfung durch 
tüchtige Rechtsgelehrte empfohlen werden, damit das Wohl der Bürger nicht der Willkür 
einzelner Orthodoxer oder einzelner Glaubenssekten preisgegeben werde. 
Professor Dr. Adolf Vogt in „Für und widtr die Kuhpockenimpfung".
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.