Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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und der Herren Peter und Johann von Rosenberg, Johann von Sternberg ans 
Lukow und Benesch von Krawarn auf Kroman, darüber zu wachen, daß die ge¬ 
troffenen Vereinbarungen eingehalten iverden, widrigenfalls sich jeder von ihnen 
bereit erklärte, mit drei Dienern und vier Pferden in einen ihnen zu bestimmenden 
Ort in das Einlager (obstagium) zu gehen und nicht früher von dannen zu reiten, als 
bis alles Versprochene genau erfüllt sein würde?) 
DasHerzogturstTroppau wurde 1377 unterdie Söhnedesam 8. Dezember 1365 ver¬ 
storbenen Herzogs Nikolaus II. geteilt, wodurch auf dem ziemlich umfangreichen Boden des 
alten Troppauer Landes die bcibeu Herzogtümer Troppau und Jägerndorf entstanden. 
In der Urkunde wurde bemerkt, daß „der von Sternberg mit der Stadt 
Oder und mit allen dorfsern und guttern, die darczu gehören", in 
den von den Herzogen Wenzel und Przimko erlösten Anteil gehöre.2) Im darauf¬ 
folgenden Jahre gründete Albert von Sternberg die Kartause „Maria im Tale 
Josaphat" zu Tröka bei Leitomischl, die er reichlich mit Gütern in Mähren bedachte. 
Diese Kartause übersiedelte später nach Dolleiu bei Olmütz. 
Das Domkapitel in Olmütz tveigerte sich damals, die vom Markgrafen Jodoc 
ausgeschriebene Steuer zu bezahlen und als es bei der Weigerung beharrte, nahm 
der Markgraf mehrere Güter derselben in Besitz, 
aus deren eingezogenen Einkünften er die Ab¬ 
gaben einbringen ließ. Als die Kanoniker da¬ 
gegen Beschwerde führten, sprach er über die¬ 
selben die Acht aus und ließ sie durch den 
Olmützer Stadtrat aus der Stadt Olmütz ver¬ 
treiben. Die Acht derselben dehnte er später auf 
ganz Mähren aus. Die geächteten Domherren 
führteil nun Beschwerde in Rom, auf welche hin 
Jodoc eine Gegenschrift an den Papst Urban VI. 
sandte, der aber nichtsdestoweniger am 15. Ok¬ 
tober 1379 dem Leitomischler Bischof Albert von 
Sternberg den Auftrag erteilte, den Markgrafen 
Jodoc, den Olmützer Stadtrat und alle jene, ivelche 
an der Vertreibung des Kapitels und an der Be¬ 
setzung der Kirchengüter Anteil hatten, mit dem 
Kirchenbanne zu belegen. Bischof Albert ließ den 
Sachbefund feststellen und sprach sodann am 
12. Jänner 1380 über die Genannten den Bann 
und über ganz Mähren das Interdikt aus. Zwei 
Tage später starb Bischof Albert und wurde in einer eigenen Gruft vor dem Hoch¬ 
altäre der Sternberger Pfarr- und Konventkirche beigesetzt. 
Der „ehrbare Herzmansky" ließ sich dann im Jahre 1381 am Tage des 
hl. Veit vom Propste der Augustiner in Sternberg bestätigen, daß er das Gericht 
in Taschendorf mit einer freien Hube Acker, einer Mühle, einer Schenke, einem 
Schmiede, Weber, Schneider und Schuster und „anderen mehr aldorten befindlichen 
Grundstücken", wie auch den 3. Pfennig von allen kleinen Strafen, „mit allen und 
jeden seinen Pertinentzien, jedoch die Jägerei ausgenommen, so von uraltersher zum 
Gerichte gehört haben, vor sich, seine Gemahlin und alle seine rechtmäßigen Nach¬ 
kommen" zur Zeit des hochwürdigen Bischofs Alberti, Bischofs von Leitomischl und 
Herrn in Sternberg, „zu einer Erbgerechtigkeit" erkauft habe. Diese Urkunde, einer 
einfachen Kopie auf Papier entnommen, ist, nach bcn darin gebrauchten Rede¬ 
wendungen und der Anführung des Familiennamens zu schließen, eine in späterer 
Zeit, im 16. oder anfangs des 17. Jahrhunderts angefertigte schlechte Übersetzung 
einer einem Richter des genannten Dorfes verliehenen Handfeste. Das Original 
*) Olm. Landl.: UI, f. 1, 2, 3, 4. — 2) Codex dipl. Silesise. VI, 195 — 197. 
waxxen der Herren von Arawarn.
	        
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