Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

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er das Fischrecht?) Ein Bürger von Wels, der sich anheischig machte, 
jährlich 60 Pfund Fische zu dienen, wurde abgewiesen. An seiner 
Stelle bekam den See ein Kaminerdiener des Erzbischofs Michael 
(1560). Der Pfleger Kirchpichler, der selbst gern in dem See gefischt 
hätte, in dessen nächster Nähe sein Pflegschloß stand, benützte jede 
Gelegenheit, den unwillkommenen Eindringling in Salzburg zu ver- 
nadern?) Der Angegriffene wehrte sich wohl, doch scheint schließlich 
der Pfleger wirklich seinen Willen durchgesetzt zu haben: Der Krotensee 
kam an das Schloß Hüttenstein. Im 17. Jahrhundert war die Pfleg 
im Besitz von zwei Seen und sechs Bächen, ohne dafür einen Kreuzer 
Pacht zu zahlen?) Selbst ans dem Abersee ließ der Pfleger (vom 
Brunnwinkl bis nach Lueg) durch seine eigenen Leute fischen. Es 
geschah ohne Wissen und Willen der Obrigkeit in Salzburg. Der 
Pfleger Leopold Ludwig Lürzer wurde deshalb zur Verantwortung 
gezogen?) 
Die Fischerei auf dem Mondsee, die seit der Schenkung Herzog 
Theodeberts zur Hälfte dem Erzstift gehörte, war nach einer Überein 
kunft der beiden beteiligten Herrschaften (1559) auf folgende Weise 
geordnet: Das Kloster Mondsee bestellte im Einvernehmen mit Salz 
burg für den ganzen See acht Fischkeufl. Sie hatten die Dienstfische 
in Empfang zu nehmen und an die Hofhaltung nach Salzburg zu 
liefern. Was die Fischer über den Dienst fingen, mußte zunächst 
der Klosterküche vor: Mondsee angeboten werden, und was dort 
nicht genommen wurde, brachten die Fischkeufi auf den Markt nach 
Salzburg. Die Fischer am See hatten jedoch das Recht, jede 
*) Er wurde durch Verleihung eines anderen Fischwassers nicht weit vom 
Fuschlsee (vielleicht Eibensee?) entschädigt. 
2 ) Da kein Weg zum See führte, mußten die Fischer durch die Pfleger 
wiese ans Ufer gehen, dabei zertraten sie dem Kirchpichler das Gras; ein anderes 
Mal brachte Kirchpichler heraus, daß man vom Krotensee Krebse an ein Wirts 
haus zu St. Gilgen abgegeben habe; das sei wider die Fischordnung usw. 
3 ) Es sind dies: der Kröten- und der Pibersee, der Zinken- und Weißen 
bach, das Kollbächl, der Bach im Brunuwinkl und in der Aich, das Zebezauer 
Bächl, endlich die Jschler Ache, die aber zur Hälfte — nämlich am österreichi 
schen (linken) Ufer — der Wolfganger Obrigkeit überlassen war. Daß man ehe 
mals für die Zinkenbachfischerei einen Pachtschilling eingehoben hatte, vergaß 
man später. 
4 ) St. G. B. G., Cod. 73. Die Rechtfertigungsschrift Lürzers scheint nicht 
erhalten zu sein.
	        
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