Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

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Der Hüttensteiner Gerichtsbezirk war in elf Riegete eingeteilt, 
deren jede für sich einen Riegmeister wühlte, der seine Rieget ähnlich 
wie ein Bürgermeister seine Gemeinde vertrat. *) Bei Abhaltung des 
Land- und Urbarrechts, das zweimal im Jahr, im Frühling und im 
Herbst stattfand, dann bei allen Aufgeboten, sei es in einer militäri 
schen Angelegenheit oder zur Jagd, waren die Riegmeister die Vermittler 
zwischen dem Psieger und ihren Leuten. Die Berufung der Untertanen 
zum Landrecht geschah im Auftrag des Pflegers durch den Amtmann 
oder Gerichtsdiener. Das Landrecht wurde im Dorf zu St. Gilgen vom 
Pfleger vorgelesen, dazu die etwa neu erlassenen Mandate kundgemacht. 
Am Schlüsse konnte jeder Untertan Beschwerden oder andere Anliegen 
vorbringen. Zur Unterstützung des Pflegers waren außer dem Ge 
richtsschreiber, der die Kanzleiarbeiten zu machen hatte, zwei „Über 
reuter" da, die gewissermaßen den Polizeidienst im Bezirke versahen, 
aber auch zu Botenritten nach Salzburg und zu den benachbarten 
Behörden verwendet wurden. Nennen wir nun noch die mit der Auf 
sicht über die Wälder und das Wild betrauten zwei Waldmeisters) 
deren einer zu St. Gilgen, der andere in der Burgau behaust war, 
mit ihren Knechten und Jägerbuben, endlich die als „Fischkeufl" die 
Aufsicht über den See führenden vier Fischer, so haben wir das ge 
samte dem Pfleger unterstellte Amtspersonal beisaunnen. 
*) Die Erste Dorf-Rieget umfaßt die untere Hälfte des Dorfes 
St. Gilgen mit den Gütern von Hochreit bis nach Lueg hinab, ferner die am 
Wengl, in der Brunnleiten, den Brnnnwinkl und Fürberg. Die Zweite Dorf- 
Rieget betrifft die obere Hälfte des Dorfes, die Ortschaft Laim, das Gut 
Pinkenreith und die Bachleiten. Die Dritte obere Rieget umfaßt die Güter 
in Pöllach, Witigau, Plomberg, Obernau. Die Vierte obere oder Winkler- 
Rieget enthält den Buchberg, die Zebezau, das Gebiet um den Krotensee, Aich, 
Mühlan. Die Ried liegt unterhalb des Falkensteins und erstreckt sich bis an 
die Wolfganger Grenze zum Dittelbach. Die Erste mittlere Rieget reicht von 
Lueg abwärts bis ins Gschwendt. Die Zweite mittlere Rieget am Zinken 
bach umfaßt die Güter im Staudach, Weidach, Gschwendt, Forsthub, Niedertrum. 
Die Erste untere Rieget im Blinklingmoos. Die Zweite untere Rieget 
ist um das heutige Strobl herum gelegen. Die Dritte untere Rieget reicht 
von Strobl abwärts bis zum Aigen an die österreichische Grenze. Endlich ist 
noch die Burgauer Rieget am Attersee zu nennen. 
2 ) Im 17. Jahrhundert kommt ein dritter (in Abersee) dazu; der Burgauer 
Jäger (Unterwaldmeister) war jedoch nur jurisdiktionell dem Pfleger unterworfen. 
Seine Amtsrcchenschaft leistete er an das Mondseer (salzburgische) Urbaramt, 
dem die Hüttensteiner Untertanen in der Burgau insgesamt unterstellt waren. 
Das 
Pfleggericht.
	        
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