Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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Von 1490-1515 war Falkenstein wieder verpfändet, 
und zwar an die Freiherrn Siegmunb und Heinrich Prüh- 
schenk. 
Pfleger waren: Georg Pettenpecker 1493, Erasmus 
Thurner, Ritter von Müllhoven 1495, Michael von Traun 
1515. 
1515 verpfändete Kaiser Max I. Falkenstein an seinen 
Rat und Schatzmeister Jakob Villinger, der die Herrschaft 
1521 an Jakob Oberweimmayer übergab. 
Am 21. Dezember 1527 verschrieb Kaiser Ferdinand die 
Herrschaft samt dem Landgericht dem Freiherrn Jörg von 
Herberstein und seinen Erben. Als seinen Pfleger treffen 
wir 1529 Ott den Oberhaimer und 1540 Bartlme Sal- 
burger, der die Herrschaft um 800 Gulden jährlich in 
Bestand nahm. Bartlme Salburger (oder Salaberger, wie 
er selbst und auch sein Sohn Oswald sich schrieben),*) 
der Ahnher der noch heute auf Altenhof lebenden Familie 
entstammt einem ritterbürtigem Geschlechte, das um 1500 
aus dem Voigtlande nach Oesterreich kam. 
Bartlme erwarb 1548 das passauische Lehen burger, 
bei Waldkirchen am Wesen und wurde in die Landmann¬ 
schaft des alten Ritterstandes aufgenommen.34) Dieses sowie 
die Pflege von Falkenstein ging nach seinem Tode (20. April 
1569) aus seinen Sohn Oswald über, unter welchem Fal¬ 
kenstein zu Ostern 1571 abbrannte.35) 
Nack Oswald übernahm sein Bruder Heinrich die 
Pflege von Falkenstein. Er erwarb nach seines Bruders 
Gottfried Tode (1581) auch das Lehen Aichberg und 1591 
Rannarigl. 
Am 14. Juli 1605 kaufte er die Herrschaft Falkenstein 
mit 18.000 Gulden, welches Geld er dem Kaiser erlegte und 
19.181 fl 5 tz 2 d, welches die Pfandsumme war und dem 
Freiherrn von Herberstein zu erlegen war. Dazu kaufte er 
noch 1606 von den Herleinsbergern die Herrschaften Alten- 
hof und Hochhaus. 1608 wurde er in den erblichen Frei- 
herrnstand erhoben und starb am 15. Dezember 1629. Die 
Herrschaften Falkenstein und Altenhof erbte sein Sohn 
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*) Akten im Landesarchiv in Linz. 
34) Schloßarchiv zu Altenhof. 
35) Oswald und seine Brüder Gottfried und Heinrich wurden 
1571 in den Ritterstand erhoben.
	        
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