Volltext: Siebentes Bändchen (7. 1921)

Preiszettel aus Anno 1775. 
(Von Ludwig Irninger, Schulleiter in Götzendorf bei Rohrbach.) 
 
Der unheilvolle Krieg ist vorüber, der Frieden, wenn auch anders, als wir 
ihn uns vorstellten, endlich geschlossen, noch bleibt die schreckliche Teuerung zu über- 
winden. Warenmangel und schamloser Wucher trieben die Preise aller Lebensmittel 
und Bedarfsartikel bereits ins Maßlose und noch scheint der Höhepunkt in der 
Preissteigerung nicht erreicht zu sein. 
Wie anders war es in der „guten alten Zeit". Selbst die Preise in den 
Hungerjahren 1816 und 1817 müssen uns als wahre Friedenspreise erscheinen, 
obwohl die damalige Teuerung als eine ganz enorme gilt, wie die Inschrift sagt, 
die man heute noch auf dem Preßhause der Schaffelmühle lesen kann: 
 
„18 — Heiliger Wolfgang bitte Gott das er uns schützt vor Krieg und Not, 
vor Schauer Feuer Wassergefahr und allem Uebel in disem Jahr; gebaut ist 
worden in diesem Jahr, wo alles am teuern war — 17." 
 
Damals kostete der Metzen Weizen 16 fl, in Münze — 40 fl. in Schein, 
der Metzen Korn 12 fl. in Münze — 30 fl. in Schein, der Metzen Kochmehl 
7 fl. 58 kr., der Metzen Erdäpfel 2 fl. 24 kr., 1 Pfund und 3 Lot Brot 12 kr., 
nach jetzigem Gelde 40 h, 1 Pfund Butter 48 kr., 1 Pfund Rindfleisch 13-15 kr., 
1 Maß Milch 5 kr., 1 Maß Bier 8 1/2 kr. und 3 Eier bekam man um 8 kr. 
 8 1/2 viel mehr muß uns aber folgender Preiszettel aus dem Jahre 1775 
wie ein Märchen dünken, besonders wenn man dabei beachtet, daß damals, wie 
der Bericht des damaligen Pflegers zu Götzendorf zeigt, willkürliche Preistreibereien 
durch monatliche Preisregulierungen unmöglich waren. 
 
Bericht des Pflegers zu Götzendorf. 
 
Hochlöbl: Kayl: Königl: Landeshaubtmauuschaft in Oe. ob der Ennß. 
Jhro Hochgräfl. Excellenz! 
Hochgebohrner Reichsgraf! 
Gnädig, und Hochgebiettender Herr Herr! 
Auf das unter 19. Juny diß Jahrs ergangen- und den 29. ejusdem alhier 
eingelangt- geschriebene Circulare habe Euer Hochgräfl: Excellenz wegen der all- 
monatlich zu reguliren anbefohlenen Brod- Mell- und Grießlerey Satzungen, und 
dißsalls einzuschiken kommenden Breiß-Zettln hiemit in Unterthänigkeit einzuberichten, 
daß die Herrschaft Gözendorf nur mit einem einzigen Pöken, der allhier in der 
Hofmarch befindlich, dagegen mit mehreren Mühlnern, auß welchen aber nur der 
einzige Mühlner auf der Fischmühl für beständig, und der Mühlner in der 
Gumppenmühl gar selten zu Grießlen pfeget, versehen seye, und weisen in denen 
nur eine einzige Stund weit von hier entfernten zweyen Märkten zu Rohrbach und 
Sarleinsbach, in welchen die Monatliche Sazung des Brods, Mell, und Grießlerey 
wegen mehrerer Pöken, und anderen dahin Grießlenden Mühlnern gemacht werden 
mus, so habe mich dise Zeit her nach denen Sazungen diser zweyer Märkten 
reguliret, und niemalen im Stande befunden, den alhisig- einzigen Pöken, oder dem 
Mühlner in der Fischmühl und Gumppenmühl, wegen des Brods, Mell, und 
Grießlerey besondere Sazungen zu machen, sondern denenselben den Obrigkeitl. Auftrag 
gemacht, die dißfällige Preiße ermelter zweyen Märkten in Ihrer Pöckerey, und 
Grießlerey zu befolgen. Bey dißer bewandsame nun 
gelangt an Euer Hochgräfl. Excellenz mein Unterthämgis anlangen, Hochberührt 
dieselbe geruhen mich von der Einschikung deren Monatl. Preiß-Zettlen um so mehr
	        
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