Volltext: Die Kulturbedeutung Englands

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durch sieben Jahrhunderte ist bis auf diesen Tag auf der 
Magna Charta aufgebaut, und man begeht keine Über 
treibung, wenn man die in jenem unschätzbaren Dokument 
niedergelegten Grundsätze als ebenbürtig neben die De- 
claration des droits de l’homme stellt, wie sie die Ver 
fassung Frankreichs vom September 1791 verkündete. 
Wo immer im Laufe der Zeiten zwischen den Forde 
rungen des Königs und den Rechten des Volkes Streit 
fragen sich erhoben, da wurde — und meist mit raschem 
Erfolge — der große Freiheitsbrief angerufen. Karl I. 
mutzte sich ihm unterwerfen, als die Volksvertreter die 
Bittschrift um Herstellung des Rechtes (Petition of Right 
1628) an ihn richteten. Sein späterer Widerstand aber 
hat ihn Thron und Leben gekostet. 
Ein halbes Jahrhundert nachher (1679) wurde Karl II. 
gezwungen, einen besondern Abschnitt des großen Frei 
heitsbriefes, die Garantie, daß kein englischer Bürger 
ohne Richterspruch der Freiheit beraubt werden dürfe, 
durch die Habeas-Corpus-Akte zu bestätigen. 
Und als ein zweites Mal ein Herrscher aus dem un 
glücklichen Hause der Stuarts die Rechte des Volkes 
glaubte mißachten zu dürfen, da wurde seine Dynastie 
auf immer des Thrones verlustig erklärt; und sein Schwie 
gersohn, Wilhelm von Oranien, konnte die Würde eines 
Königs von England nur unter der Bedingung erlangen, 
daß er mit seiner Gemahlin Maria, der Tochter des ver 
triebenen Königs feierlich ein neu formuliertes Gesetz, 
die Declaration of Rights, später die Bill of Rights be 
schwor. 
Wohl ist auch in England in mittelbarer Verteidigung 
der Volksrechte des Blutes genug geflossen; aber durch
	        
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