Volltext: Das Werden unserer Volksschule

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seinem Berufe erforderlichen Kenntnisse, Sprachlehre, 
Rechenkunst, historische Kenntnis der Künste und Wissen 
schaften und etwas Baterlandsgeschichte und Geographie. 
Um die Forderung nach tauglichen Lehrern zu er 
füllen, wurde der Katechet an der Wiener Normalschule 
k. Gruber mit der Abhaltung eines Kurses von wöchent 
lich zwei Stunden, der nach Ostern 1774 begann, betraut, 
in dem die saganische Lehrart vermittelt werden sollte. 
Gleichzeitig erhielt Gruber den Auftrag zur Abfassung 
eines Normal- und Hauptschulplanes, den er noch im April 
1774 vorlegte. Auch dieser wurde nicht akzeptiert. 
Die Verhältnisse waren durchaus nicht günstig. Die 
n. ö. Schulkommission wankte von einem Entwürfe zum 
anderen, in den übrigen Erbländern bestanden noch nicht 
einmal Kommissionen und warteten die Landesstellen auf 
die Wiener Verfügungen; die Normalschule ging immer 
mehr zurück — kurz, es war ein kräftiger Eingriff nötig, 
den die Kaiserin durch die Berufung Ignaz v. Felbiger 
tat, der am 1. Mai 1774 in Wien eintraf und sich an 
die Sichtung und Verwendung des vorhan 
denen Materiales machte. Dies war: die vor 
handenen österreichischen Schulordnungen, die Vorschläge 
Meßmers, Pergens, Hägelins, Martinis und P. Grubers, 
das schlesische Landschulreglement und alle zu diesen Plänen 
vorhandenen Daten. 
Am 1. September 1774 übertrug die Monarchin Fel 
biger die Einrichtung des gesamten deutschen Schulwesens, 
am 6. Dezember. 1774 bereits erschien aus seiner Feder 
das erste österreichische Reichsvolksschulgesetz: 
Allgemeine Schulordnung für die deutschen Nor 
mal- Haupt- und Trivialschulen in sämmtlichen Kaiserl. 
König!. Erbländern d. d. Wien, den 6ten December 
1774. Wien gedruckt bey Johann Thomas Edlen von 
Trattnern, Kail. König!. Hofbuchdruckern und Buch 
händlern. 
Wir Maria Theresia von GOtkes Gnaden 
Römische Kaiserinn, Wittib, Königinn zu Hungarn, 
Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien,
	        
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