Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Handel und Wandel. 
Die Stadlinger Schiffleute brachten die Salzschiffe gewöhnlich nur bis 
in die Donau, u. zw. die Kufenzillen au die Traunmündung, die Küfelschiffe 
aber „aus der Traun", d. i. nach den Ladstätten Dürrfeld, Enghagen (Ein- 
mündung des Lorchbaches in die Donau), Eus und Mauthause». Weitere 
Fahrten wurden später nur in Ausnahmsfällen gestattet. Jeder Nauferge mußte, 
die Sonn- und Feiertage ausgenommen, täglich einen solchen Weg machen. 
Wenn sie Stadl bei Tagesgrauen verließen, kamen sie gegen Mittag nach Eng- 
tjcigcit.158) Für eilte dieser Fahrten betrug 1439 im Kleinküfelhandel der Lohn 
eines Naufergen 84 4, eines Steurers 60 4, wobei auf jede Naufahrt noch ein 
Kandl Wein und beiden das Frühstück gegeben wurde. Auch erhielt der eine stets 
4 4, der andere 2 4 „Leitkauf". Den Mehringer entlohnte man mit 68, den 
gemeinen Cchiffmann mit 57 4. Mußte bei Wind und Nebel ausgefahren iverde», 
so erhielt der Nauferg 10 kr., der Steurer und Mehringer je 8 kr., der Schiff¬ 
mann 6 kr. „Mehrung". Wer sich mit diesen Lohnsätzen, die noch 1563 ziemlich 
unverändert bestanden, nicht zufrieden gab oder sonst seine Pflicht nicht erfüllte, der 
wurde das erstemal mit einem glühenden Eisen „durch das mit' Waug (Wange) 
gebrennt", das andere Mal des Dienstes entlassen.159) 1656 betrug die gesammte 
Miete von einer Siebnerin 5 fl. 4-3 24 4, einer Sechserin 4 fl. 6 4, und 
außerdem drei Halbe Wein. Davon bekam der Nauferge 57 % kr., der Steurer 
45 kr., der Mehringer 461/a kr. und jeder von den dreien 16 kr. „Nachtmahl¬ 
geld", der gemeine Knecht aber 31 kr. Lohn."") 
Für den Transport einer Großknfenzille zahlte man in derselben Zeit Alles 
in Allem 4 fl. 9 kr. 2 4 nnb nur ant Charfreitag wurde noch ans jede Naufahrt 
1 fl. 15 kr. für die „Passions-Suppen" gegeben."') Die Abfuhr der Centner- 
salzfassel wurde nach ihrer Anzahl, per Pfund 6 fl. 16 kr. vergütet, nnb hiebei von 
jeder Fahrt dem Naufergen 1 fl., dem Steurer 50 kr., dem Mehringer 46 kr., 
den gemeinen Knechten je 32 kr. Lohn bezahlt."4 Von der Zizlau bis nach 
Mauthaufen betrug der Schisflohn für eine Großkufenzille 2 fl. 12 kr. 2 4."") 
Attßer diesen Löhnen bezogen auch die Stadlinger Schiffleute gleich den Gmundeuern 
allerlei Nebeneinkünfte aus dem Salzamte. Wir tvollen indessen von deren Auf¬ 
zählung absehen und utir bemerken, daß sie überdies seitens des Stiftes Lambach, 
ihrer Grundobrigkeit, „von aller und jeder Herrenforderung, Steuer, Dienst, 
Zehent, Rüstgeld u. dgl." befreit waren."4) 
Aus der Donaugegend kehrten die Schiffleute stets am selben Tage nach 
Stadl zurück. Dies war nur dadurch ohne Ueberanstrengung möglich, daß sie von 
Marchtreuk aus über die Welserhaide eine eigens für sie bestimmte, gemeinsame 
Fahrgelegenheit benützten. Dies war die „Stadlinger-" oder „Haidfuhr", 
die anfänglich durch lauge Zeit ein Unterthan des Stiftes Lambach, der Mair 
auf dem Niederhof zu Winklern versah, dann aber das Kloster selbst übernahm 
und durch andere Leute besorgen ließ. Auch hier erwies sich das Gmuudener 
Salzamt durch eine regelmäßige Beistetier hilfreich, während das Stift seinen 
bezüglichen Unterthanen durch den Nachlaß aller Abgaben und der Robot entgegen 
kam. Die Fahrgebühr, das „Wagengeld", betrug für die erwähnte Strecke per 
Mann erst 10 4, später 4 kr."»)
	        
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