Volltext: Die Kriegsführung im Herbst 1916 und im Winter 1916/17 : vom Wechsel in der Obersten Heeresleitung bis zum Entschluß zum Rückzug in die Siegfried-Stellung (11. 1938)

Einstellung des Rekrutenjahrgangs 1918. 
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schrecken. Zu der Zeit, wo die Menschen knapper werden, müssen die Kriegs- 
Maschinen (Maschinengewehre, Kanonen, Minenwerfer) so zahlreich ge- 
worden sein, daß wir unsere Linien mit geringerem Menscheneinsatz 
halten können. 
„Aus diesen Erwägungen heraus ergibt sich die k l a r e Forde- 
rung, alle noch kriegsverwendungsfähigen Männer, einschließlich des 
Jahrgangs 1918 — soweit sie nicht in der Kriegsindustrie gebraucht werden 
—, sogleich zu den Fahnen zu rufen und ihre Ausbildung zu beginnen. Es 
ist eine nicht ernst genug zu nehmende Pflicht, unser letztes verfügbares 
Menschenmaterial für die bevorstehende Aufgabe mit all' dem auszustatten, 
was eine sorgsame, gründliche Ausbildung geben kann. Aus der Zahl der 
hiernach Einzustellenden und der noch in den Ersatztruppen Vorhandenen 
und unter Abrechnung des nach den Erfahrungsgrundsätzen bis etwa zum 
März 1917 erforderlichen laufenden Ersatzes wird sich ergeben, wieviel 
Mannschaften zu Neubildungen verfügbar sind. 
„Beabsichtigt ist die Bildung von Infanterie-Regimentern aus aus 
dem Felde zu ziehenden Kriegsgewohnten und Rekruten. Ob diese Regi- 
menter in der Heimat oder hinter der Heeresfront aufzustellen und in welche 
Verbände sie zusammenzufassen sind, bleibt späterer Erwägung vorbehalten. 
Nebenher ist die Aufstellung von Feld- und schwerer Artillerie, von Minen- 
Werfer- und Mafchinengewehr-Formationen nach Maßgabe des irgend zu 
erlangenden Geräts — teils zum Ausbau vorhandener Verbände, teils zur 
Schaffung von Heeresreserven — mit höchster Energie zu betreiben. Darin, 
daß auch nach Ausführung vorstehenden Programms mit allen Mitteln 
dahin gestrebt werden muß, den letzten Mann, der im Schützengraben eine 
Waffe führen kann, einzuberufen, um den Ersatz für das Feldheer über das 
Frühjahr 1917 hinaus sicherzustellen, weiß ich mich eins mit dem König- 
lichen Kriegsministerium." 
Dieses Schreiben veranlaßte das Kriegsministerium, die E i n st e l - 
lung des inzwischen in der Musterung begriffenen Rekrutenjahr- 
ganges 1898, die es frühestens Ende des Jahres hatte vornehmen wollen, 
bereits für Anfang November 1916 anzuordnen. Es erließ über 
die Behandlung der jungen, erst 18jährigen Leute besondere Bestimmungen, 
in denen Berücksichtigung der noch nicht voll entwickelten körperlichen 
Leistungsfähigkeit durch allmähliche Steigerung der Anforderungen, Für- 
sorge für gute Unterbringung und ausreichende Verpflegung zur Pflicht 
gemacht wurden. 
Am 6. November folgte die im Benehmen mit der Obersten Heeres- 
leitung bearbeitete endgültige Verfügung zur Errichtung von 13
	        
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