Volltext: Die Versorgung der Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen [3/4]

Diese Anlage beruht auf einem für alle derartigen Invali¬ 
denschulen äußerst wichtig scheinenden Grundgedanken, näm¬ 
lich dem, daß sie für einen bestimmten Stand berechnet 
und organisiert ist, daß die Angehörigen dieser Stände sie 
schaffen und tragen, wenn auch unter sachkundiger Oberleitung 
— in diesem Falle des Eisenbahnministeriums. Dadurch er¬ 
gibt sich nicht nur das Bewußtsein der Selbsthilfe, die Freude 
an gemeinsamer gegenseitiger Hilfe für die Standesgenossen, 
sondern auch die Konsequenz, daß in dem ganzen Hause ein 
einheitlicher sachlicher Geist herrscht und wirkt. 
Es wäre gewiß von großem Wert, wenn insbesondere 
Großindustrien, wie Zuckerindustrie, Gärungsindustrie, Ma¬ 
schinenproduktion, montanistische Gruppen, landwirtschaft¬ 
liche und andere Produktionszweige solche Heime auf ein¬ 
heitlicher, sachlicher Grundlage ausbauen und in einzelnen 
Städten oder Industriezentren, für agrarische Invalide in der 
Nähe von größeren Orten, errichten würden. Dieser einheitlich 
fachliche Charakter, wie ihn das Eisenbahngenesungsheim in 
Wien-Sievering darstellt, schafft ein äußerst wertvolles Muster¬ 
bild einer Spezial-Fnvalidenschule. 
Das Handelsministerium hat seit Feber 1915 eine 
hieher gehörige, ebenfalls sehr dankenswerte Aktion ein¬ 
geleitet, welche sich aus Angehörige der Post- und Telegraphen¬ 
anstalten, des Postsparkassenamtes, des Gewerbeinspektions¬ 
und statistischen Amtes des Handelsministeriums, des Wasser- 
straßenbaues, der Seebehörde, der Hafen- und Seesanitäts¬ 
Ämter und der Lagerhäuser in Triest bezieht. Als Grundsatz 
gilt auch hier der Standpunkt, „daß alle eingerückten Bedienste¬ 
ten, welche infolge des Krieges, sei es verwundet wurden, sei 
es erkrankt sind, über ihre Anmeldung wieder in den Dienst 
aufgenommen werden, wenn es sich nicht um Gebrechen 
handelt, wie z. B. Erblindung, welche die Wiederverwendung 
gänzlich ausschließen; derlei Bewerbungen sind nicht etwa 
unter Hinweis auf mangelnde körperliche Eignung zurückzu¬ 
weisen, vielmehr erachtet es das Handelsministerium als ein 
Gebot der Humanität, daß solchen Ansuchen nach Möglichkeit 
38
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.