meinsame Budget per Kops und Tag 3 Kronen. Die Aufnahme
in die Behandlung auf gemeinsame Kosten endet mit der
Demobilisierung, von da ab tragen die beiden Staaten die
Kosten aus ihren Mitteln.
Jeder verwundete Soldat, der künstliche Gliedmaßen
oder sonstige orthopädische Behelfe bedarf, hat Anspruch auf
deren unentgeltliche Beistellung im Rahmen der Behandlung
und Schulung. Hierüber werden noch besondere Vorschriften
ergehen. Doch bestimmt die Verordnung schon jetzt, daß auch
für die Kosten der Beschaffung von künstlichen Gliedmaßen bis
zum Ablauf des Jahres, wofür sie die allgemeinen Kosten
trägt, das gemeinsame Budget aufkommt, soweit diese Kosten
nicht durch freiwillige öffentliche oder private Fürsorgetätig¬
keit bestritten werden.
In Wien besteht eine solche Schule unter Leitung des
begeisterten und überaus tatkräftigen Oberstabsarztes Prof.
Dr. Spitzy, neben welcher die Schule der Einarmigen (Ar¬
chitekt Großelfinger), wirkt. Die Ansprüche an die Invaliden¬
schule sind so große, daß dieselbe nicht mehr ausreicht und an
die Schaffung von derartigen Anstalten in verschiedenen
Orten der Monarchie geschritten werden muß. Hier ist der
Weg gezeigt, auf welchem in höchster Vollendung die Ar¬
beitskraft dem Invaliden und der Allgemeinheit erhalten
werden kann.
Leider sind, noch bevor diese Aktion genügend bekannt
geworden und Beachtung gesunden hat, Tausende superarbi¬
triert worden, sonach ohne daß alle Möglichkeiten, dieselben
tunlichst arbeitsfähig zu machen, voll ausgenützt wurden.
Es wäre dringend zu wünschen, daß mit größter Beschleunigung
die bisher Superarbitrierten einer eingehenden Untersuchung
neuerlich unterzogen würden, um diejenigen ausfindig zu
machen, welche nach den Erfahrungen, die man durch die
Exner-Spitzy-Aktion gewonnen hat, noch arbeitsfähig gemacht
werden können.
Die Feststellung des Grades der Invalidität ist eine der
heikelsten Aufgaben, deren Lösung sehr hohe Anforderungen
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