Volltext: Registerband (Registerband)

Zur Einführung 
VII 
wurden alle Korps (Korpsgruppen), Infanterie- (Kavallerie-) Divisio¬ 
nen (Divisionsgruppen) und selbständigen Infanterie- (Gebirgs-, Land¬ 
sturm-) Brigaden und die k. u. Landsturmhusarenbrigade aufgenommen. 
Verbände, die nur für kurze Zeit zu taktischen Zwecken gebildet und 
nach dessen Erreichung wieder aufgelöst wurden, sind, auch wenn sie 
im Text genannt sind, nicht berücksichtigt. 
Besonders bei diesem Kapitel muß daran erinnert werden, daß es 
nichts anderes als ein Register vorstellt, also in der Hauptsache nicht 
mehr enthält, als in den sieben Textbänden über den betreffenden 
Heereskörper vorkommt. Es hat sich jedoch zur Förderung des Ver¬ 
ständnisses und zur Aufrechterhaltung des Zusammenhanges als not¬ 
wendig erwiesen, auch Ereignisse anzuführen, bei denen der behandelte 
Heereskörper nicht ausdrücklich im Text genannt ist, sondern nur der 
übergeordnete höhere Verband, also für Korps die Armee, für Divisio¬ 
nen das Korps. Wo solches geschah, wurde die Angabe in eckige Klam¬ 
mern gesetzt. 
Die Namen der Kommandanten und vor allem die der Korps- und 
Divisionsgeneralstabschefs nebst der Angabe über die jeweilige Dauer 
ihrer Befugnisse gehen über den Rahmen des Registers hinaus, da sie in 
den Textbänden nicht alle genannt sind. Besonders die Brigadiere sind 
im Text nur ganz selten namentlich angeführt. Um aber dem Leser ein 
zusammenhängendes Bild der Geschichte der Heereskörper bieten zu 
können, werden die Namen aller Kommandanten und der Korps- und 
Divisionsgeneralstabschefs gebracht. Von der Anführung der Brigade- 
generalstabsoffiziere wurde abgesehen. Da das genaue Datum der Über¬ 
nahme der Dienstgeschäfte nur ganz selten feststellbar war, mußten die 
Angaben über Beginn und Ende der Funktionen auf das Jahr und den 
Monat beschränkt werden, in denen sich das Ereignis abspielte. Bei den 
Korps und Divisionen läuft die Reihe der Kommandanten von Kriegs¬ 
beginn, bzw. von der Aufstellung bis zum Kriegsende; für die selbstän¬ 
digen Brigaden aber bloß so lange, als sie ihre Selbständigkeit bewahrt 
haben. Nur bei einigen mit den Namen ihrer Kommandanten bezeichne¬ 
ten und einigen bis zum Kriegsende bestandenen Landsturmbrigaden 
sind die Kommandanten auch dann bis zum Kriegsende angegeben, 
wenn die Brigaden in Divisionsverbänden zusammengefaßt wurden. Wo 
also die Reihe der Kommandanten vor Kriegsende abbricht, wurde der 
betreffende Heereskörper entweder umbenannt, aufgelöst oder seiner 
Selbständigkeit beraubt, was übrigens nach Möglichkeit und dort, wo es 
im Text erwähnt ist, immer vermerkt ist. Zeitweilige Kommandanten
	        
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