Volltext: Die Viehhandelsverbände in der deutschen Kriegswirtschaft [Heft 10]

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d) Die Überschüsse der Viehhandelsverbände und ihre Verwendung 
Nach den gemachten Ansführungen ist es nicht verwunderlich, 
daß die Viehhandelsverbände erhebliche Überschüsse erzielt haben. 
Sie sind zwar nicht so hoch, wie in der öffentlichen Meinung 
häufig geglaubt wird, aber immerhin machen sie insgesamt eine 
Summe aus, die, Wenn sie in Friedenszeiten durch eine Steuer 
hätte aufgebracht werden müssen, eingehende Erörterungen her 
vorgerufen haben würde. 
Die Überschüsse sind bei den einzelnen Verbänden ganz ver 
schieden hoch. Das erklärt sich nicht nur daraus, daß die Größe 
des Umsatzes nicht die gleiche ist, sondern hängt auch von der Höhe 
der erhobenen Gebühren und vor allem von der Organisations 
form der Viehhandelsverbände ab. Verbände, die den Kommu 
nalverbänden die Viehbeschaffung überwiesen haben, haben ihnen 
zugleich auch den Hauptteil der Einnahmen überlassen müssen. 
Statt der Viehhandelsverbände haben dann die Kommunalver 
bände die Überschüsse gemacht. Ähnliches gilt von Viehhandels 
verbänden, die zwischen der Geschäftsstelle und den Vertrauens 
leuten Zwischenstellen eingeschoben haben; ein guter Teil des 
Gewinnes ist dann an diesen Stellen hängen geblieben. Bei der 
Wahl der Organisationsform ist häufig der Gesichtspunkt ber 
bestmöglichen Wirtschaftlichkeit nicht genügend beobachtet wor 
den. Die Viehhandelsverbände haben aber die Pflicht, nicht nur 
gut, sondern auch billig zu wirtschaften. 
Zu Beginn der Tätigkeit der Viehhandelsverbände wurde 
in der öffentlichen Meinung nicht selten angenommen, daß die 
Überschüsse der Viehhandelsverbände einzelnen Privatpersonen 
oder einer Gruppe von solchen zugute kämen. Das ist natürlich 
nicht der Fall. Die freie Verfügung über ihre Überschüsse ist den 
Viehhandelsverbänden entzogen. In den süddeutschen Staaten, 
wo die Aufgaben der Viehhandelsverbände von amtlichen Stellen 
ausgeführt werden, wird ohne weiteres über sie bestimmt. Bei den 
sich selbst verwaltenden Viehhandelsverbänden ist die Art der Ver 
wendung von amtlicher Genehmigung abhängig gemacht worden. 
Doch fragt es sich, ob die Erzielung von Überschüssen sich 
überhaupt rechtfertigen läßt. 
Anfangs war es durchaus berechtigt, daß. diejenigen Vieh 
handelsverbände, die die Viehbeschaffung in eigener Verwaltung 
ausführten, aus den Gebühren ein Betriebskapital zu sammeln 
sich bemühten. Nachdem das nunmehr geschehen ist, werden
	        
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