Volltext: Die österreichisch-ungarischen Dokumente zum Kriegsausbruch

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Meiner Überzeugung nach hängt die Frage, ob Italien am Kriege 
teilnimmt oder neutral bleibt, nicht wirklich von der Kompensation 
ab, sondern hauptsächlich von der hiesigen Beurteilung der ganzen 
europäischen Situation und von militärischen Erwägungen. Wir 
könnten daher riskieren, in der Kompensationsfrage weittragende 
Engagements einzugehen, ohne vielleicht den Zweck, die militärische 
Kooperation Italiens, zu erreichen. 
Nachdem wir ferner über das Kompensationsobjekt offenbar 
nicht im klaren sind und doch nicht im voraus eine Kompensation 
fixieren können, insolange wir selbst noch nicht wissen, was wir be¬ 
kommen, können wir meines Erachtens äußerstenfalls nur noch 
einen Schritt weitergehen und erklären, daß wir nach Abschluß 
des — lokalisierten oder allgemeinen — Krieges bereit sind, Italien 
im Sinne des Artikels VII des Dreibundvertrages eine adäquate Kom¬ 
pensation einzuräumen, falls wir selbst Territorien auf dem Balkan, 
sei es definitiv, sei es in einer die italienische Okkupation des Dode- 
kanes übersteigenden Dauer, okkupieren sollten und falls Italien seine 
Bundespflichten exakt erfüllt. 
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Graf Berchtold an die k. u. k. Botschafter in Berlin, London, 
Petersburg, Paris und Rom 
Telegramm W i e n , den 31. Juli 1914 
Chiffr. 7 Uhr p. m. 
Adresse: 
1. Graf Szôgyény in Berlin, Nr. 305, 
2. Graf Mensdorff in London, Nr. 191, 
3. Graf Szápáry in Petersburg, Nr. 205, 
4. Graf Szécsen in Paris, Nr. 181, 
5. Herr von Mérey in Rom, Nr. 911. 
1—3 und 5 
Graf Szécsen telegraphiert mir unterm 30. d.M.: 
»Serbien. 
Hatte heute lange Unterredung mit Herrn Viviani, der sich 
friedlich und versöhnlich äußerte und meine eingehenden Ausfüh¬ 
rungen über Haltung Serbiens, die Ursachen, warum wir Antwort 
Herrn Pasic' nicht akzeptieren konnten, sehr aufmerksam anhörte. 
Seine Hauptthese war, man wisse jetzt nicht, was wir wollen, 
und so sei jeder Vermittlung der Weg versperrt. Ich antwortete, wir 
hätten Serbien unsere Forderungen sehr deutlich mitgeteilt, nachdem 
sie nicht erfüllt wurden, sei aber der Kriegszustand eingetreten.
	        
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