Volltext: Inviertel und Mondseeland

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5. Justizpflege ohne geprüfte Beamte; 
6. Dispenserteilung für nichtständische Giltenbesitzer von 
Entrichtung der doppelten Grilte ; 
7. Wiedereinführung der Verpflichtung der Untertanen zur 
Anfailung ihrer Failschaften; 
8. Erhöhung der durch die Patente 1785. 7. 1. und 1786. 
10. 7. regulierten grundherrlichen Mortuargebühren (dieselben 
waren nur vom liegenden Gute ohne Abschlag der Schulden 
mit 10 °/0 oder weniger, wo dies bisher üblich, abzunehmen. 
Siehe Patent für das In viertel 1791. 8. 4.); 
9. Die Zurückhaltung des Vermögens großjährig gewor¬ 
dener Pupillen bis zu deren häuslicher Niederlassung; 
10. Die zwangsweise Abnahme des obrigkeitlichen Bieres; 
11. Beseitigung der angeordneten Beschränkungen im 
Waisendienste; 
12. Befreiung der ständischen Mitglieder von Maut und 
Akzise ; 
13. Wiedereinführung des Landmanns-Einstandsrechtes. 
Kaiser Leopold II. hat laut Hofdekretes 1791. 29. 7.1 diesen 
Bitten und Beschwerden keine Folge gegeben; 
Uber die nach teilweiser Wiederherstellung des vorigen 
Standes bis zum J. 1849 bestehenden Verhältnisse der Unter¬ 
tanen in Oberösterreich geben die beiden Darstellungen von 
A. Engelmair, O.-ö. Untertans-Advokaten,2 und von J. H. v. 
Kremer, Niederösterreieliischen Untertans-Advokaten,3 eingehend 
Auskunft. 
7. Die freien Aigen vom 14. Jahrhunderte 
bis in die Mitte des 19. 
Die Menge der freien Leute hatte, je weiter die Zeiten 
fortschritten, in zunehmendem Maße abgenommen ; teils wurden 
sie gewaltsam unterworfen, teils ergaben sie sich der Kirche 
zum Kopfzinse, teils arbeiteten sie als mehr oder minder freie 
Knechte auf den Gütern der großen Freien, während die Zahl 
1 Sammlung der Gesetze unter K. Leopold II. 
2 Versuch zu einer systematischen Darstellung der im Lande ob der Ens 
im Untertansfache bestehenden Vorschriften. Linz 1824. 
3 Die Veränderungsgebühren (Freigeld) in Österreich ob der Ens. Wien 
1828. 
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