[451]
23
I. Der Matiggau.
Nach Lang1 begriff der Gau außer dem Antesengau
(pagus quem transit fluvius Antesin der Kaiserurkunde 1162.
4. 4.2) — welchen er als einen eigenen Gau ansah, weil der
in dem Diplom K. Ludwigs 903. 12. 8.3 auf die Bezeichnung
,in Matahgowe' folgende Beisatz ,preterea¿ schließen lassen
möchte, daß nicht mehr von Orten des Matiggaues die Rede
sein solle — die Gerichte Friedburg, Braunau, Matighofen,
Utendorf, Mauerkirchen. Nach dem Chronicon Lunaelac. (dem
Mondseer Traditionsbuche) haben insbesondere dazugehört
Mondsee, Astett, Treubach, Gurten, Liupihelinesbach (das er
für Laubenbach in der heutigen Pf. St. Pantaleon hält), Heiming
(das er mit einem zweifelnden Fragezeichen mit Heming in der
Pf. Palting identifiziert), Mochundorf (das er für Mocking am
Matsee erklärt, obwohl ein Dorf dieses Namens an diesem See
nicht besteht, er verwechselte es mit Matzing an der Westseite
des Obertrumer Sees), Heipfau, Matighofen die curtis regia,
Pfaffstett, endlich noch ad portum Malluhinga. Die westliche
Grenze bildet ihm der Instrom, wie aus seiner Beschreibung
der Grenzen des Rotgaues zu ersehen ist.4 Ostermieting weist
er dem Salzburggaue zu.
Lang ist übrigens der erste, welcher die Frage, ob der
Atergau einen selbständigen Gau gebildet habe, aufgeworfen
und — mit allerdings nicht ausreichenden Gründen —- ver¬
neinend beantwortet hat, indem er in demselben nur einen
,Untergau' des größeren Matiggaus sah.5
Buchner6 zählt unter dem Rotagau auch Antisna aqua,
Antisna villa} Curtana Gurtenbach, Scardinga Schärding auf,
schließt daher das nördliche Xnviertel vom Matiggau aus.
Lamprecht ließ in seiner ,historisch-topographischen
Matrikel des Landes ob der Ens' und der beigegebenen ,Mappa
1 Baierns Gauen I. 140—141. 2 O.-ö. IJ.-B. II. 318.
3 Mon. Boic. XXXI a, 169. 4 Lang, a. a. O. 137—138.
5 Abhandlung über die Vereinigung des bayerischen Staates aus den ein¬
zelnen Bestandteilen der ältesten Stämme, Gauen und Gebiete. 1812.
S. 128.
6 Bairische Geschichte. Dokumentenband II. 45.