[451] 23 I. Der Matiggau. Nach Lang1 begriff der Gau außer dem Antesengau (pagus quem transit fluvius Antesin der Kaiserurkunde 1162. 4. 4.2) — welchen er als einen eigenen Gau ansah, weil der in dem Diplom K. Ludwigs 903. 12. 8.3 auf die Bezeichnung ,in Matahgowe' folgende Beisatz ,preterea¿ schließen lassen möchte, daß nicht mehr von Orten des Matiggaues die Rede sein solle — die Gerichte Friedburg, Braunau, Matighofen, Utendorf, Mauerkirchen. Nach dem Chronicon Lunaelac. (dem Mondseer Traditionsbuche) haben insbesondere dazugehört Mondsee, Astett, Treubach, Gurten, Liupihelinesbach (das er für Laubenbach in der heutigen Pf. St. Pantaleon hält), Heiming (das er mit einem zweifelnden Fragezeichen mit Heming in der Pf. Palting identifiziert), Mochundorf (das er für Mocking am Matsee erklärt, obwohl ein Dorf dieses Namens an diesem See nicht besteht, er verwechselte es mit Matzing an der Westseite des Obertrumer Sees), Heipfau, Matighofen die curtis regia, Pfaffstett, endlich noch ad portum Malluhinga. Die westliche Grenze bildet ihm der Instrom, wie aus seiner Beschreibung der Grenzen des Rotgaues zu ersehen ist.4 Ostermieting weist er dem Salzburggaue zu. Lang ist übrigens der erste, welcher die Frage, ob der Atergau einen selbständigen Gau gebildet habe, aufgeworfen und — mit allerdings nicht ausreichenden Gründen —- ver¬ neinend beantwortet hat, indem er in demselben nur einen ,Untergau' des größeren Matiggaus sah.5 Buchner6 zählt unter dem Rotagau auch Antisna aqua, Antisna villa} Curtana Gurtenbach, Scardinga Schärding auf, schließt daher das nördliche Xnviertel vom Matiggau aus. Lamprecht ließ in seiner ,historisch-topographischen Matrikel des Landes ob der Ens' und der beigegebenen ,Mappa 1 Baierns Gauen I. 140—141. 2 O.-ö. IJ.-B. II. 318. 3 Mon. Boic. XXXI a, 169. 4 Lang, a. a. O. 137—138. 5 Abhandlung über die Vereinigung des bayerischen Staates aus den ein¬ zelnen Bestandteilen der ältesten Stämme, Gauen und Gebiete. 1812. S. 128. 6 Bairische Geschichte. Dokumentenband II. 45.