Volltext: Ueber die Theorie der Lösungen. (V. Band. 1. Heft. / 1900)

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J. H. van’t Hoff. 
d) Molekulargewichtsbestimmung durch die Löslichkeits 
änderung mit der Temperatur. 
Wir kommen jetzt zu den drei Methoden, welche den drei obigen 
entsprechen, aber indem dort das Lösungsmittel durch Ausfrieren, Ver 
dampfen oder Uebergehen in eine dritte Substanz von der Lösung ge 
trennt wurde, fällt jetzt diese Rolle dem gelösten Körper zu. Aus diesem 
Gesichtspunkt den ersteren gleichberechtigt oder dieselbe ergänzend, 
sind jedoch für praktische Zwecke diese Methoden bis dahin weniger 
geeignet und können wir uns also mit einer kürzeren Erörterung be 
gnügen. Scheidet sich die gelöste Substanz fest aus, wie es bei Tem 
peraturänderung mit einer gesättigten Lösung der Fall sein kann, so 
besteht folgende Beziehung 1 ): 
As Wm 
3 At 
2T S 
Hier ist ■ ^ die relative Löslichkeitsänderung mit der Temperatur, 
m das Molekulargewicht der gelösten Substanz, W dessen Lösungswärme 
(Wärme beim Inlösunggehen absorbiert) pro Kilogramm. Für Bern 
steinsäure ist z. B. letztere 55, während auf 100 Teilen Wasser sich 
bei resp. 0° und 8,5° je 2,88 und 4,22 Teile Bernsteinsäure lösen, also: 
1,34 2.277,25 2 _ 10/1 
m 3,55.8,5 ' 55 124, 
was mit der Formel C 4 H 6 0 6 = 118 ziemlich übereinstimmt. 
e) Molekulargewichtsbestimmung durch das Absorptions 
verhältnis. 
Tritt die gelöste Substanz gasförmig auf, handelt es sich also 
um ein gelöstes Gas, so entspricht die Molekulargrösse im gelösten 
Zustand derjenigen als Gas, falls Proportionalität zwischen Konzentration 
in Lösung und Konzentration resp. Druck als Gas besteht, also dem 
sogenannten Henryschen Absorptionsgesetz Genüge geleistet wird. 
Bekanntlich ist dasselbe bei weitaus der grössten Mehrzahl von Gasen 
und Dämpfen der Fall. Dass aber z. B. Salzsäure in wässeriger 
Lösung eine Ausnahme macht, dürfte damit Zusammenhängen, dass 
die Molekularkonstitution der Salzsäure (etwa durch elektrolytische 
Spaltung) in Lösung eine andere ist als in Gasform. 
0 van’fc Hoff, Vorlesungen II, 50.
	        
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