Volltext: Die Grundlagen der Bodenproduktion von Oberösterreich

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gibt welche, deren Hilfeleistung nur in der Abgabe non Baumaterialien 
besteht, wieder andere, die sich zum Theil mit Natural- und Geld 
gaben befassen, dritte endlich, die ausschließlich Geldcntschädiguugen 
gewähren. Bei allen, oder doch bei den meisten, ist die Versicherungs 
prämie nicht in regelmäßigen Zeitabschnitten, sondern dann zu ent 
richten, wenn Vereins-Mitglieder von einem Schaden betroffen werden. 
Der Beschädigte erhält sodann von allen Mitgliedern des Vereins 
einen im Voraus normirten Beitrag, je nach der Classe, in welche 
er selbst und in welche die Genossen durch freiwillige Einzeichnung 
eingereiht sind. 
Für jede Classe — von welchen oft bis 10 bestehen— steigt 
die Beitragsschuldigkeit stufenartig an. So leisten z. B. die Ange 
hörigen der I. Classe 10 Schaub Dachstroh, die der VI. Classe 
deren 60, oder es zahlen die Einen 25 kr., die Anderen 4 fl. im 
Bedarfsfälle ein. Derjenige, welcher sich in der niedersten Classe 
befindet, kann von allen anderen Mitgliedern nie eine höhere Natnral- 
gabe oder eine höhere Leistung fordern, als welche für diese Classe 
angesetzt ist; er darf aber auch höher Classificirtcn nur jene Quote 
bezahlen, die seine eigene Abtheilung vorschreibt. Regieauslagen kommen 
selten oder in ganz geringfügiger Weise vor. Damit erklärt sich 
der Zuspruch, dessen sich derlei Vereine, wenn sie von vertrauens 
würdigen Männern mit Umsicht und einer gewissen Energie geleitet 
werden, erfreuen. — Anders ist es allerdings dann bestellt, wenn 
jene Grundbedingungen eines jeden geschäftlichen Unternehmens 
mangeln. 
An einigen wenigen Orten bestehen noch die aus dem vorigen 
Jahrhundert überkommenen und von den Herrschaften ins Leben 
gerufenen Unterthanen-Brandschadencasscn. In dieselben mußte jeder 
Unterthan nach einem gewissen Verhältnisse einen kleinen Betrag 
einzahlen, von welchem dann den durch Brand Verunglückten Unter 
stützungen gewährt wurden. Auch auf Sturm- und Wasserschäden, 
sowie aus Viehverlnste erstreckten sich diese, auf den einfachsten Grund 
lagen beruhenden Genossenschaften, deren Wirken jedoch größtenteils 
in neuerer Zeit erlosch und an andere Anstalten überging. 
Für die sachliche Belehrung und Unterweisung der landwirth- 
schaftlichen Jugend wirkt seit dem Jahre 1864 eine aus Landes 
mitteln errichtete und in neuerer Zeit auch von dem Staate subven- 
tionirte niedere Ackerbauschule mit zweijährigem Curse. Anfänglich 
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