Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

M.H.iillMlill III II 
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Waffen vom Ende des 14. Jahrhunderts an auch die wohl 
noch sehr unvollkommenen Schießgewehre mit Feuerstein¬ 
schloß in Verwendung nahm, ist selbstverständlich; war ja 
damals eine solche Landfahne noch gehalten, bei kriegerischen 
Unternehmungen der Landesherren mittätig einzugreifen 
und galt gleichsam als Bestandteil der aufgebotenen be¬ 
waffneten Macht.*) 
Allerdings änderte sich dieser Zustand der kriegsdienst¬ 
lichen Abhängigkeit um die Wende des 17. ins 18. Jahr¬ 
hundert, als sich die stehenden Heere herausbildeten 
und solche Landfahnen (die diesen Namen noch ins 18. Jahr¬ 
hundert mitführten) nur mehr lokalen Sicherheitszwecken 
dienten, aber auch unter diesen veränderten Verhältnissen dem 
regulären Militär sowohl, als auch den lokalen Zivilbehörden 
wichtige Dienste leisteten, indem sie ärarische Transporte, 
Wachen, Sicherheitspolizei und ähnliche Dienste übernehmen 
mußten. 
Die Bewaffnung des Bürgerkorps hat selbstredend unter 
solchen zwingenden Umständen mit dem Fortschritte in der 
Waffentechnik tunlichst gleichen Schritt gehalten, was sich ja 
auch in der gegenwärtigen Ausrüstung erweist, indem selbes 
mit modernen Schießgewehren (System Werndl) versehen ist, 
deren es in seiner jetzigen Eigenschaft als militärisches Organ 
in Kriegszeiten nicht entraten kann.**) 
d. Die ßreKaditriwiform. Welchen Schmuck der Uni¬ 
form das Korps von der Zeit an getragen hat, als es die 
in der Hauptsache nur für den Nah kämpf taugliche Be¬ 
waffnung (wie im Bilde dargestellt) ablegen und sich in die 
ganz veränderten Verhältnisse des Feuergefechtes fügen mußte, 
entzieht sich bei dem schon mehrfach beklagten Mangel an 
chronikalischen Anhaltspunkten jeder bestimmten Angabe. Gehen 
wir daher in den Zeitabschnitt über, in welchem in der 
ruhmvollen österreichischen Armee die Grenadiertruppe 
*) Siehe auf Seite 134 den Zug nach Burghausen im 30jährigen 
Kriege. 
**) Im Jahre 1907 wurden die militärisch organisierten Korps 
Oesterreichs unter das Landsturmgesetz gestellt und damit die Korps¬ 
statuten dementsprechend vorgeschrieben, beziehungsweise geändert; beim 
Friedburger Korps wurde auch die Bezeichnung: „Uniformiertes, be¬ 
waffnetes Bürgerkorps Friedbnrg-Lengan" endgiltig festgesetzt.
	        
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