Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Taufkirchen als einem Landsaßen vom Adl wird durchgehends (außer des 
Malefiz und was sich auf gmainer Landstraß begibt) alle Nidergrichtliche 
Obrigkait, alß Fraiß, Frävel, Steur, Scharberch und Musterung sowol als 
ob es ein geschloßne Hofmarch were bestanden. 
5. Grabm. Dorf ohne Sitz und Burgstall des Wolf Christof Baum¬ 
gartner zum Fraunstain. Dem fürstl. Pfleggericht Braunau gehört das 
Malefiz zu. Dise Hofmarch ligt zenegst bey dem Instram zwischen 
Kazenperg und Mülhaim, stost auch mit ainer Seiten an die Hofmarch 
Kirchdorf und die Moserbaurn oder villeicht Gaißbaur so ins fürstl. Land- 
gricht gehörig, so alles im Landgerichte Maurkirchen gelegen. 
6. Neuhaus, dem Wolf Wiguleus von Aheim zu Wildenau geh. 
Niedergerichtsbarkeit bestanden. 
7. Geinperg, Desselben Aheim, nicht geschloßen. Niedergerichts¬ 
barkeit bestanden. Ohne Sitz. 
8. Polling, Dorf ohne Sitz, dem Artlieb von Dachsberg geh. Nieder¬ 
gerichtsbarkeit bestanden. 
9. Imolkaim, Dörfl mit gemaurtem Schlößl. Dem Wilhelm Zirer 
Wu . fürstl. Rat und Kastner zu Waßerburg wurden beide Erbrechter der 
Putschepaur auf dem Priewasserperg und der Hörlpaur zu Marlupp be¬ 
freit, darauf er Zirer sich auch wie andere Landsessen aller Nidergerichts- 
barkeit gebraucht. Da jedoch sein Besiznachfolger Michael Ardolph Weiller 
von Königswisen der Landsesserei nit fähig, als würdet ime Weiller in 
merers nit, als was ime der Tachtropfen gibt, bestanden. 
10.; Stauffenek: 2 Bauernhöfe nächst Kazenberg, dem W. Chr. 
von Taufkirchen gehörig, der hierüber die Niedergerichtsbarkeit mit 
Steur, Scharberch und Musterung gebraucht. 
11. Kirchhaim. Dorf mit Tafern, auf welcher die Haunsperg- 
schen Erben, soweit der Tachtropfen reicht, alle Hofmarchsgerechtigkeit 
gebrauchen. 
12. Wippenhaim, alda ein Tafern, für welche mit fürstl. Rezeß 
ddo. 2. January 1546 den Christofen Thuemer seligen, soweit die Tach¬ 
tropfen fallen, Hofmarchsgerechtigkait verliehen wurde. Jeziger Inhaber: 
Marx Hechenfelder auf Eizing. 
Enthalten sind darin auch die Burgfriedensgrenzen der 
Märkte Mauerkirchen und Altheim, welche nicht abgedruckt 
wurden, sowie sämtlicher Hofmarchen. 
(Lit. Gerichte des Inviertele, Pfleggericht Mauerkirchen, Nr. 1 Fasz. 8 im 
Kreisarchive München.) 
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