Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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fett, und versprachen, ihrer bei schicklicher Gelegen 
heit sich anzunehmen. Noch im I. 1598 erließ Ferdi 
nand einen Befehl an alle Bürger Inner-Oesterreichs 
zur katholischen Religion zurückzukehren, oder nach 
Verkauf ihrer Habe, und Entrichtung eines Zehntels 
vom Hundert ihres Vermögens, auszuwandern. Im 
folgenden 1599. Jahre erließ er an aste Besitzer von 
Kirchenlehen den Befehl, baß sie für ihre Pfarren 
oder sonstigen Uenesizien katholische Priester demDiö- 
zesanbischofc präsenttreu sollten; würden sie dieses 
binnen zwei Monathen nickt gethan haben, so würde 
er selbst solche vom Bischöfe einsetzen lassen. Ferner 
befahl er, daß alle protestantischen Schulen geschlos 
sen werden, daß das Volk auch zu Hause keine pro 
testantischen Bücher lese, daß kein Protestant unter 
die Bürger aufgenommen werde, daß ohne Einwilli 
gung des Pfarrers Niemanden das Bürgerrecht er 
theilt werde, daß die Anwälte Sorge tragen, daß in 
den Stadträthen nichts wider die Befehle des Landes 
fürsten beschlossen werde, daß die Prädikanten an al 
len Orten abgeschafft, und nur in den Pfarrkirchen 
Gottesdienst gehalten und die Sakramente ertheilt 
werden sollten. 
§. 711. Landtag zu Graz. Schriftwechsel zwischen dem Erzh. 
und den protestantischen Ständegliedern. 
Wegen des 1598 aufs neue ausgebrochenenTür- 
kenkrieges schrieb Ferdinand auf den 11. Jäner 1599 
einen Landtag nach Gräz aus. Die protestantischen 
Ständeglieder fanden sich ungewöhnlich zahlreich ein,
	        
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