Volltext: 57. Jahresbericht des Bundesrealgymnasiums in Steyr. (57 / 1932/33)

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Es soll wieder jener oft verbreiteten Ansicht entgegengetreten wer 
den, daß häufiges Nachfragen den Lehrern lästig falle. Im Gegen 
teil, denn gerade durch öftere gegenseitige Besprechungen kann die 
Eigenart des Schülers richtig erfaßt und dann richtig beurteilt 
werden. 
Die Eltern mögen daher die Sprechstunden und die Sitzungen 
der Elternvereinigung fleißig benützen: auch zu anderen Zeiten 
werden die Lehrer Eltern, die an den Sprechtagen verhindert sind, 
nach Möglichkeit gerne Auskunft erteilen. 
Mit diesen Erkundigungen sollen die Eltern möglichst bald nach 
dem Beginne des Schuljahres einsetzen. Nachfragen unmfttelbax 
vor Schluß des Schuljahres können keine Erfolge bringen und sind 
daher zumeist wertlos. 
IX. Schulgeschichte. 
Das Schuljahr 1932/33 wurde am 16. September 1932 mit 
15 Klassenabteilungen (8 Stamm- und 7 Parallelklassen) eröffnet. 
Am 16. und 17. September fanden die Aufnahms-, Wiederholungs 
und Nachtragsprüfungen sowie die Einschreibung aller bisherigen 
Schüler und Schülerinnen der Anstalt statt. 
Ani 19. September wurde in der Borstadtpsarrkirche der Er 
öffnungsgottesdienst abgehalten: am selben Tage fand auch die Er 
öffnungskonferenz statt. Der regelmäßige Unterricht begann am 
Dienstag den 20. September 1932. 
Die Führung des tzandarbeitsunterrichtes für Knaben in 
der 1. Klasse in zwei, in der 2. und 3. Klasse in je drei Abteilungen 
und für Mädchen in der 1., 2. und 3. Klasse in je zwei Ab!-' 
teilungen und in der 4. Klasse in einer Abteilung wurde mit dem 
Erlasse des Unterrichts-Ministeriums vom 21. Dezember 1932, 
Zl. 33.272/II/8, vom o.-ö. Landesschulrate mit Erlaß vom 29. De 
zember 1932, Zl. 3098/32, für das Schuljahr 1932/33 bewilligt. 
Die Erteilung des Unterrichtes in Freihandzeichnen in den beiden 
Klassen in vier Abteilungen wurde auf Grund des Ministerial- 
Erlasses vom 20. April 1932, Zl. 11.842/11/8, bezw. mit Erlaß des 
o.-ö. L.S.N., Zl. 2602/16 vom 13. Oktober 1932, bewilligt. Die 
Einrichtung des unverbindlichen Unterrichtes für 1932/33 wurde mit 
Ministerial-Erlaß vom 31. Oktober 1932, Zl. 28.905/II/7, bezw. mit 
Erlaß des o.-ö. L. S. R. vom 19. November 1932, Zl. 565/5, 
genehmigt. 
Vom 26. bis 29. September wurde die schriftliche und am 
4. Oktober die mündliche tzerbstreifeprüfung unter dem Vorsitze 
des Direktors tzofrat Klemens Aigner vom Bundesgymnasium 
in Linz vorgenommen. 
Am 1. Oktober fand die schulärztliche Untersuchung jener Schü 
lersinnen) statt, welche für eine Befreiung von der Teilnahme in 
den körperlichen Uebungen in Betracht kamen.
	        
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