Volltext: Antwerpen 1914 [3] (Band 3/1925)

Anlage 3. 
Die Kapiiulaiionsbebmgungen. 
Zwischen dem Oberbefehlshaber der deutschen SelageruugStruppen 
vor Antwerpen und der Vertretung der befestigten Stadt Antwerpen wird 
folgendes Abkommen getroffen: 
1. Die noch nicht besehten Forts, Zwischenwerke und sonstigen Äe- 
festigungen der äußeren und inneren Fortlinie werden morgen bedingungs- 
los übergeben und hierzu von je einem deutschen Offizier in Begleitung 
eines angesehenen Äürgers zur Übergabe aufgefordert. 
Die Stadtverwaltung stellt hierzu 6 angesehene Äürger mit Xegiti- 
mation der Stadtverwaltung und 12 gute Personenautos (evtl. Equipagen) 
morgen 7 Uhr vormittags (deutsche Zeit) am Stadthaus. 
2.Die Stadtverwaltung sorgt für Übersehgelegenheit von deutschen 
Truppen über die Schelde bei Fort Tete de Flandre um Uhr vormittags. 
Diese Schiffsgefäße stehen zur unbeschränkten Verfügung der deutschen 
Truppen. 
3. Morgen von 8 Uhr vormittags (deutsche Zeit) ab werden sämi- 
liche in der Stadt befindliche Waffen auf Fort an den deutschen Be¬ 
fehlshaber abgegeben. 
4. Die Ordnung in der Stadt wird durch die Polizei (nur mit 
Seitengewehr bewaffnet) und Sicherheitsmänner (kenntlich an Armbinde 
in belgischen Farben) aufrecht erhalten. 
Polizeistunde 9 llhr abends (deutsche Zeit). 
5. Dem Kommandanten (Generalleutnant v. Schüh) sind bis 
morgen 12Uhr mittags (deutsche Zeit) im Rathaus Verzeichnisse der in 
Antwerpen vorhandenen Xager usw. zu übergeben und zwar 
a)^ager von Pulver, Sprengstoffen, Munition und sonstigen 
explosiblen Stoffen (einschl. Äenzin und Äenzol). 
b) Funkenstationen, 
c) Kabelverbindungen. 
6.Die entwaffnete garde civique wird nicht als kriegsgefangen 
betrachtet.
	        
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