Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

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Sache wegen des Gartens und der Sölden zwischen dem Pfarr- 
hofe und dem Schenkhause aber wurde erst am Sonntage nach 
Frohuleichnam des folgenden Jahres dahin ausgeglichen, daß das 
Scheukhaus und die hinter demselben befindlichen Wohnungen, 
Häuser oder Stadel, die dem Messenpekh gehören, stehen bleiben 
dürfen, der Garten hingegen dem Stifte gehören solle, weßhalb 
der Messenpekh jene Wohnungen und Häuser, die vor seinem und 
des Stiftes Gartenantheile stehen, binnen der festgesetzten Frist 
abbrechen und räumen und keine Sölden oder Wohnungen mehr 
dahin, wohl aber hinter das Schenkhaus setzen dürfe. 
In einem am Montage nach Ursula 1411 ausgefertigten 
Briefe urkundet Konrad Pollsterl von Neundorf, von seinem 
Hause und seiner Hofstatt alljährlich am Kolomannstage in den 
Reichersberger Hos zu Krems 10 Pfennige und zur Unterhaltung 
des Lichtes in der im Reichersberger Hose befindlichen St. Martins¬ 
kapelle 3 Schillinge W. Pfennige am Martinstage ewiglich reichen 
zu wollen. Am Montage nach Margaretha des nämlichen Jahres 
tauschte Propst Greif gegen das Gut zu Uebling in Raab von 
Philipp dem Eizinger das dem Stifte näher gelegene Gut zu 
Gunderpvlting in der Ützenaicher Pfarre ein. 
Die Zehentner des Bischofes Georg von Passau hatten schon 
mehrmalen und nun wiederum auch vou den Weingärten und 
Gründen, die das Stift Reichersberg zu Krems, Stein und an 
andern Orten daselbst besaß, den Zehent erheben wollen, da 
wandte sich nun der Propst an den Bischof und wies ihm feine 
hierüber erhaltenen Freibriefe vor, in Folge dessen derselbe in 
einer zu Passau am 24. Februar 1412 ausgestellten Urkunde daS 
Stift von Entrichtung des Zehentes von jenen Weingärten, die 
es dazumal besaß, frei erklärte und dieses auch seinen Zehentnern 
zur Darnachachtung bekannt gab 1). 
Am 21. Jänner des so eben erwähnten Jahres stellte Herzog 
Stephan zu Wasserburg dem Ritter Konrad von Layming, Pfleger 
zu Rosenheim, eine Schuldurkunde über 60 neue ungarische Ducaten 
aus mit dem Bedeuten, daß wofern dieser sein Geld nicht aus 
') Beglaubigte Abschrift.
	        
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