180 Sache wegen des Gartens und der Sölden zwischen dem Pfarr- hofe und dem Schenkhause aber wurde erst am Sonntage nach Frohuleichnam des folgenden Jahres dahin ausgeglichen, daß das Scheukhaus und die hinter demselben befindlichen Wohnungen, Häuser oder Stadel, die dem Messenpekh gehören, stehen bleiben dürfen, der Garten hingegen dem Stifte gehören solle, weßhalb der Messenpekh jene Wohnungen und Häuser, die vor seinem und des Stiftes Gartenantheile stehen, binnen der festgesetzten Frist abbrechen und räumen und keine Sölden oder Wohnungen mehr dahin, wohl aber hinter das Schenkhaus setzen dürfe. In einem am Montage nach Ursula 1411 ausgefertigten Briefe urkundet Konrad Pollsterl von Neundorf, von seinem Hause und seiner Hofstatt alljährlich am Kolomannstage in den Reichersberger Hos zu Krems 10 Pfennige und zur Unterhaltung des Lichtes in der im Reichersberger Hose befindlichen St. Martins¬ kapelle 3 Schillinge W. Pfennige am Martinstage ewiglich reichen zu wollen. Am Montage nach Margaretha des nämlichen Jahres tauschte Propst Greif gegen das Gut zu Uebling in Raab von Philipp dem Eizinger das dem Stifte näher gelegene Gut zu Gunderpvlting in der Ützenaicher Pfarre ein. Die Zehentner des Bischofes Georg von Passau hatten schon mehrmalen und nun wiederum auch vou den Weingärten und Gründen, die das Stift Reichersberg zu Krems, Stein und an andern Orten daselbst besaß, den Zehent erheben wollen, da wandte sich nun der Propst an den Bischof und wies ihm feine hierüber erhaltenen Freibriefe vor, in Folge dessen derselbe in einer zu Passau am 24. Februar 1412 ausgestellten Urkunde daS Stift von Entrichtung des Zehentes von jenen Weingärten, die es dazumal besaß, frei erklärte und dieses auch seinen Zehentnern zur Darnachachtung bekannt gab 1). Am 21. Jänner des so eben erwähnten Jahres stellte Herzog Stephan zu Wasserburg dem Ritter Konrad von Layming, Pfleger zu Rosenheim, eine Schuldurkunde über 60 neue ungarische Ducaten aus mit dem Bedeuten, daß wofern dieser sein Geld nicht aus ') Beglaubigte Abschrift.