Volltext: Die mitteleuropäischen Wirtschaftsfragen [26]

Bedenkt man nun, daß in Österreich den 10 Millionen 
Deutschösterreichern 18 Millionen Nichtdeutsche, in Ungarn 
den 2 Millionen Deutschungarn 19 Millionen Nichtdeutsche 
gegenüberstehen, wobei Bosnien-Herzegowina mit gegen 
2 Millionen Mchtdeutschen außer Betracht bleibt, so wird es 
klar, daß nicht nationale Gefühle, sondern wirtschastspolitische 
Zweckmäßigkeitsgründe die Sympathie für die Annäherung 
auf breitester Grundlage befestigen müssen. Und diese Gründe 
sind in der Tat ausschlaggebend. 
III. Form und Znhalt der Annäherung. 
Die Annäherung soll, wie übereinstimmend verlangt wird, 
sich nicht bloß aus die handelspolitischen Beziehungen be¬ 
schränken, sondern auch die Ausgleichung der beiderseitigen 
Rechtsnormen bringen, die für das Wirtschaftsleben und zumal 
für den Verkehr hauptsächlich in Betracht kommen. Unbe¬ 
schadet der in der Eigenart der Volksstämme und in ihren her¬ 
gebrachten Einrichtungen und Lebensformen begründeten 
Verschiedenheit der Regelung mancher Rechtsgebiete soll die 
möglichste Ubereinstimmung des Handels- und Scheckrechtes, 
des Versicherungs-, Lagerhaus- und Gesellschaftsrechtes, des 
Schutzes des geistigen und industriellen Eigentums, einschließlich 
des Schutzes gegen unlauteren Wettbewerb, angestrebt und 
die gleichmäßige Fortbildung der schon jetzt übereinstimmenden 
technischen und kommerziellen Einrichtungen des Eisenbahn¬ 
wesens, insbesondere des Eisenbahntransportrechts sicher¬ 
gestellt werden. Für diese Nechtsausgleichung ist der Aus- 
schuß des deutschen Iuristentages verdienstvoll tätig, dem auch 
unser ausgezeichneter früherer Iustizminister Dr. Franz Klein 
angehört. 
Seine Signatur trägt der von ihm und den Korreferenten 
Geheimrat Dr. I. Rießer (Deutschland) und Hosrat Dr. 
Aurel von Egry-Engel (Ungarn) bei der vorhin erwähnten 
Tagung der Mitteleuropäischen Wirtschastsvereine am 11. De¬ 
zember 1916 gestellte gemeinsame Antrag, der von der Ver¬ 
sammlung einstimmig angenommen wurde und hier voll¬ 
inhaltlich nachfolgt: 
„Die Mitteleuropäischen Wirtschaftsvereine für Deutsch¬ 
land, Österreich und Ungarn halten einen tunlichst weitgehenden 
Einklang im Verkehrsrechte ihrer Länder für erwünscht, 
der jedoch eine verschiedene Behandlung in Einzelheiten nicht 
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