Volltext: St. Pölten (III / 1928)

Schule und Fürsorge. 
Von Vizebürgermeister Schulrat Franz Peer. 
Schule und Fürsorge (im engeren Sinne) stellen in der öffentlichen Verwaltung in 
Bund, Land und Gemeinde jene Einrichtungen dar, durch die das gegenwärtige Geschlecht 
für die Fortführung der gesellschaftlichen Obliegenheiten durch das kommende zurück vor 
sorgt; in ihnen verkörpert sich das Pflichtbewußtsein der Gegenwart gegenüber den berech 
tigten Forderungen der Zukunft; ihre Ausgestaltung und Förderung legt Zeugnis ab von 
der sozialen Einsicht von heute für die gesellschaftlichen Bedürfnisse von morgen. 
Im Hinblicke auf die Schule als Bildungsstätte des Volkes ist diese Aufgabe der 
Gesellschaft längst erkannt worden. Diese Erkenntnis hat auch in allen Kulturstaaten zum 
Unterrichtszwange geführt. Die Art der Erledigung dieser öffentlichen Angelegenheit hat 
allerdings im Wandel der Zeiten mannigfache Änderungen erfahren; zumal in den letzten 
Jahrzehnten hat sich auf diesem Gebiete eine durchgreifende Umgestaltung vollzogen. Die 
alte Lernschule von ehedem mußte auf Grund der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse der 
neuen Arbeitsschule zunächst in der Volksschule das Feld räumen. Die Ausgestaltung der 
Mittelschule in dieser Richtung ist auf dem Wege. Den Gang der Entwicklung in unserer 
Stadt auf dem Gebiete des Schulwesens zeigen die nachfolgenden Aufsätze über „die Volks 
und Hauptschulen der Stadt", „zum Neubau der St. Pöltener Hauptschule", „das Bundes- 
Real- und Obergymnasium", „die Lehrerbildungsanstalt", „die Mädchen-Mittelschule der 
Englischen Fräulein". 
Das Fortbildungsschulwesen hat in den letzten Jahren einen ganz außerordentlichen 
Aufschwung genommen. Durch die umfangreiche Versachlichung des Unterrichtes und der 
bemerkenswerten Ausdehnung des Unterrichtes auf das weibliche Geschlecht hat das Fort 
bildungsschulwesen im allgemeinen und das der Stadt St. Pölten im besonderen jene be 
deutsame Erweiterung erfahren, wie sie durch die erhöhten Forderungen in den gewerblichen, 
kaufmännischen und industriellen Betrieben notwendig geworden war. Leider ist die Fort 
bildungsschule noch nicht für alle Jugendliche, ob sie nun in einem Betrieb stehen oder nicht, 
zur Pflichtschule geworden wie im Deutschen Reiche. Auch hier wäre eine Angleichung sicher 
vorteilhaft. 
Uber den Wandel, den der Unterrichtsbetrieb in der Fortbildungsschule im Laufe der 
Zeit in unserer Stadt genommen hat, unterrichtet der nachfolgende Aufsatz über „gewerb 
liche Fortbildungsschulen in St. Pölten". 
Es umfaßt demnach die Schule, soweit sie im Gemeindegebiete hier in Betracht kommt, 
alle Fürsorgemaßnahmen der Gesellschaft für die geistige Ausbildung und Ertüchtigung des 
heranwachsenden Geschlechtes; ihre Angelegenheiten sind zum größten Teile durch gesetzliche 
Bestimmungen geregelt. Nicht so steht es mit der Fürsorge im engeren Sinne (Jugendfür 
sorge); ihre Wirksamkeit erstreckt sich auf den werdenden Menschen, auf das Kind vom ersten 
Tage seines Lebens bis zum Eintritte des Jugendlichen als vollwertiges Glied in die Ge 
sellschaft; sie hat in erster Linie die körperliche Entwicklung ins Auge zu fassen. Die Jugend-
	        
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