Volltext: Weberei und Leinwandhandel im Mühlviertel

• Das Weberhandwerk zu Neufelden hat den Thomas Feßl, Leinweber zu Peilstein, daran gehindert, den von Johann Ehrenreich legitimierten Abdeckersohn Niclas Schöler als Gesellen freizusprechen. • Das Gericht des Landeshauptmanns hat daraufhin das Weberhandwerk zu Neufelden zu einer Geldstrafe von 50 Reichstalern verurteilt. • Da das Weberhandwerk zu Neufelden diese Geldstrafe noch immer nicht bezahlt hat, fordert Johann Ehrenreich die Entsendung eines Landrichters zur Einforderung der Strafe. ( 2 Exemplare ) 12.11.1720 Das Weberhandwerk zu Neufelden fordert vom Landeshauptmann die Aufhebung des Strafbefehls, da es ja termingerecht in dieser Sache Bericht erstattet hat. 20.11.1720 Johann Ehrenreich fordert vom Landeshauptmann, das Weberhandwerk zu Neufelden solle ihm ihre Beweise in Sachen Niclas Schöller zur Einsichtnahme vorlegen. 7.12.1720 Da das Weberhandwerk zu Neufelden auf die Forderung zur Herausgabe ihrer Beweise nicht reagiert hat, fordert Johann Ehrenreich nicht nur die Einziehung der auf dieses Versäumnis ausgesetzten 6 Reichstaler Geldstrafe, sondern auch der ursprünglichen 50 Reichstaler. Ca. 1720 Georg Ulrich Mautner, Bote des Landeshauptmanns, erklärt, dass er dem Weberhandwerk den Beschluss des Landeshauptmanns auf Antrag des Johann Ehrenreichs von Sprinzenstein wegen eines legitimierten Abdeckersohns zugestellt hat. Ca. 1767 Ansuchen der Weberzunft an die Herrschaft: • Bei der letzten Viertelversammlung ist beschlossen worden, dass die Herrschaften für ihre Zünfte um ein mündliches Verhör beim k.k. Kommerzienkonsess ansuchen sollen. Die Zunft
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