Volltext: Ferdinand Maximilian Des heiligen Römischen Reiches Graf und Freiherr von und zu Sprinzenstein und Neuhaus Sohn des Simon Hieronymus

10 • Für bedürftige Knaben, die außerordentliche Schulleistungen erbringen, setzt er die Zinsen eines Kapitals von 2.000 fl aus. Falls sich niemand Würdiger findet, erhalten das Geld die bedürftigen Schüler seiner Stadt Drosendorf. • Seinen Untertanen werden all die Herrschaftsschulden erlassen, die bei der Eröffnung des Testaments noch ausstehen. • Binnen eines Jahres nach seinem Tod soll in seinem Markt Thaya ein Spital zur Unterhaltung von 12 Armen errichtet werden. Jeder Insasse hat Anrecht auf ein Zimmer oder ein halbes Stüberl, die notwendige Kleidung sowie zur Ernährung ein Pfund Fleisch, ein Ächtring Bier samt Brot und sonstiger Notdurft. Zur finanziellen Absicherung des Spitals ist das Gut Nieder-Edlitz vorgesehen. Falls die 12 Armen vor Ort nicht aufgetrieben werden können, hat jedes Mitglied der Familie Sprinzenstein das Recht, jemanden für eine freie Stelle im Spital vorzuschlagen. • Bis zur Errichtung eines Fideikommisses setzt Ferdinand seine beiden Töchter zu gleichen Teilen als Erben ein. • Seine Urkunden sollen durch die Herren Johann Caesar und Nikolas Perkhob sowie einen Sekretär inventiert und beschrieben werden • Ferdinand erklärt, dass er seiner Mutter alle Schulden zurückbezahlt hat. Eventuell auftauchende Urkunden über solche Schulden sind daher nichtig. • Für den Fall, dass er doch noch einen männlichen Erben bekommt, ist dieser Universalerbe. In diesem Fall erhalten die beiden Töchter bei standesgemäßer Heirat je 20.000 fl, bei Eintritt ins Kloster 5.000 fl. Bis dahin ist für ihren Unterhalt zu sorgen.
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