Volltext: Die Jörger von Tollet

3 die uns dasselb bestätt haben mit ihren Briefen, dass all die, die in denselben Häusern sind, alle die Recht haben sollen zu derselben Kirchen, als andere Pfarrkirchen haben mit Begräbnis und Taufen, mit Beicht hören oder wie die genannt sein, da ander Pfarr zurecht haben. Wir verbinden uns auch mit unser Ehren, die eigene Pfarr zu Hofkirchen zu fördern und zu helfen an all den Sachen, das ihr Not ist, als wir vor getan haben. Wir verbinden uns auch mitsamt dem Pfarrer zu St.Georgen, dass er außerhalb des Hauses, dann mit den Höfen und Häusern und mit der Widem – als oben geschrieben steht – nichts nicht zu schaffen soll haben mit keinerlei Ding, das zu der Pfarr gen Hofkirchen gehört. Wär aber, dass des der Pfarrer inne würde mit einer Wahrheit, dass er sich seiner Rechte ( Fasz. Alte Dokumente – Transkript ) 1422 Abt Thomas von Wilhering beglaubigt dem Ritter Wolfgang Jörger folgende kaiserliche Urkunde: Kaiser Friedrich III. bestätigt im selben Jahr dem Wolfgang Jörger den Kauf des Schlosses Schwandorf. Das Schloss hatte ursprünglich dem Hochstift Passau gehört, war aber von König Matthias von Ungarn erobert und dem Wolfgang Jörger verkauft worden. ( Pergamenturkunde mit beschädigtem Siegel des Stifts AU Wilhering ) 1423 Christoph Jörger zu Reut und Ulrich von Habsburg sind Schiedsrichter in einem Streit zwischen Wolfgang Jörger und Rudolf Trammer um das Schloss Schwandorf. ( JVT ) 1500 Wolfgang Jörger, königlicher Truchsess, verpachtet die Herrschaft Wolkenstein und das Amt Unterberg im Ennstal an Bartholomäus Bernfels und Thomas Tomer um 300 fl jährlich ( JVT )
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