Volltext: Die Jörger von Tollet

2 Dokumentenverzeichnis 1357 Ich, Ulrich und Johann Helmhart, Brüder des Görg, und Johann Helmhart, ihres Bruders Hermanns des Jörgers Sohn, und all unser Erben, die wir haben oder noch gewinnen, und all unser Nachkunft Verjehen offenbar mit diesem Brief allen denen, die ihn sehen, lesen oder hören lesen, dass wir mit wohlbedachtem Mut und mit gutem Willen gegeben haben lediglich Zu der Pfarr gen Hofkirchen die Hub, da der Haller aufgesessen ist, da man all Jahr von gibt 13 Schilling Pfennig alter Wiener Zins, und den Handdienst dazu Und das Gut, das dem Boten, das gelegen ist in Potenbacher Pfarr, da er von hat all Jahr drei Schilling Pfennig alter Wiener Zins und den Handdienst dazu. Von derselben Güter verjehen wir uns also, dass wir fürbass kein Anspruch, Recht, Forderung noch Vogtei daran und darnach nimmermehr haben und gewinnen sollen. Wir haben auch die obgenannten Gut zu der Kirchen zu Hofkirchen gegeben mit allen den Rechten und Nutzen, die dazu gehören, besucht und unbesucht, zu ? und zu Feld, wie die genannt sind, zu einer Widerlegung Darum, dass wir uns besondert haben von der Pfarr zu Hofkirchen mit unserer Pfarrkirchen, das St.Georgen benannt ist, das vor nur ein Kapellen ist gewesen, und dass wir zu unserer Pfarrkirchen gewidmet haben und mit dem Haus und mit dem Hof, der zu dem Haus gehört, und mit dem Hof, da der Chuenzl aufgesessen ist, und mit den zwein Häusern, die bei demselben Hof liegen, und samt der Widum, da der Pfarrer zu St.Georgen aufsitzen soll und anders niemand. Wann wir dasselb mit Bitt ausbracht haben von unserem gnädigen Herren, Bischof Gottfried zu Passau, und mit Meister Niclas Willen, zu den Zeiten Pfarrer zu Hofkirchen,
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