Volltext: Die Oeder zu Götzendorf

3 • dem Gut des Liendl zu Schersing mit einem jährlichen Dienst von 2 fl 6 ß 28 d • dem Gut des Georg zu Schersing mit einem jährlichen Dienst von 2 fl 6 ß 28 d Diese Güter liegen in der Pfarre Altenfelden, Landgericht Neufelden. • dem Gut zu Ramplersdorf, Pfarre Griesbach und Landgericht Oberhaus, mit einem jährlichen Dienst von 2 fl 1 ß 2 d • dem Gut des Steffl zu Wurzach, Pfarre St. Johann, mit einem jährlichen Dienst von 2 fl 5 ß 18 d • dem Gut des Liendl zu Winden, Pfarre St. Martin, mit einem jährlichen Dienst von 5 ß 18 d • dem Gut des Lechner zu Winden, Pfarre St. Martin, mit einem jährlichen Dienst von 5 ß 18 d Diese Güter sind freies rittermäßiges Eigen • dem Gut des Puechner in der Leiten, Pfarre Gramastetten, mit einem jährlichen Dienst von 5 ß 18 d und einem Zehent von 1 ? fl Dieses Gut ist Lehen des Fürstentums Österreich ob der Enns. • 2 Güter zu Öd bei Wasen unterhalb der Donau, Pfarre Waldkirchen und Landgericht Peuerbach, mit jährlichem Dienst und Zehent von 16 fl, das eine ein Lehen des Fürstentums Österreich ob der Enns, das andere der Grafen von Schaunberg
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