Volltext: Die Herrschaft Lichtenau

3 1672 17.8. Aussage des Matthias Reingruber, Hofstettner beim Kasten: Vor 2 Jahren hat Wolf Winkler, Vater des Georg Winkler, damaligen Besitzers des Kohlpöckenguts, der damals das Gut seinem Sohn übergeben hatte, sich nach dem Tod eines Nahrungsmanns den Zehent auf dem Gut, der zur Herrschaft Piberstein gehört, als Ausnehmen vorbehalten. Nach dem Tod seines Vaters hat Georg Winkler den Zeugen – noch während der Vater tot im Haus lag – zu dem damaligen Pfleger der Herrschaft Piberstein geschickt, um den Todfall zu melden. Der Pfleger nahm die Meldung entgegen mit der Bemerkung, man werde den Erben einen Tag festsetzen, an dem der nachgelassene Zehent geschätzt werden solle. 1677 Pachtvertrag zwischen Johann Secund von Sprinzenstein auf Lichtenau und Hans Nagl, Brauer und Hofwirt zu Lichtenau über die Hoftaverne in Lichtenau. 1679 Gerhabbrief nach dem Tod des Andreas Eisner zu Oed für dessen Kinder Barbara, Johannes und Georg. Als Gerhaben fungieren Pärthme Hoffer, Hausbesitzer zu Oed, und Reichard Carlsböck zu Einschichtig Hehenberg. 1681 23.4. Gerhabschaftsregister nach dem Tod des Bartholomäus Laher am Lucas-Gut 1675 für dessen Kinder Wolf, Balthasar, Lorenz, Martin und Sophia. Vormünder sind Daniel Laher am Hollerberger Gut und Andre Steinischler am Lucas-Gut. 1681 31.10. Rüstgeld, Kälber- und Scheitergeldregister der Herrschaft Lichtenau. 1681 10.11. Tobias Mühlberger, Wirt auf der Taverne zu St. Johann und seine Frau Anna übergeben ihre Taverne ihrem derzeit noch ledigen Sohn Hermann zum Preis von 300 fl. Die Übergeber erhalten das lebenslange Ausnehmen im neu gebauten Stübel + weitere, genau aufgelistete Leistungen.
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