Volltext: Die Herrschaft Lichtenau

12 2. Bericht zum Streit mit der Liebfrauenzeche Rohrbach über den Zehent zu Dobretshofen: Der Körnerzehent stand der Liebfrauenzeche seit Menschengedenken ungehindert zu, bis die Vorsteher vor 8 Jahren auf die Idee verfielen, den Zehent auf dem Feld einzuheben. Das wurde ihnen auch zugestanden, so dass sie zwei Jahre lang diesen Zehent auch auf der Hauspoint und den Hausgärten einhoben. Als nach diesen zwei Jahren der Untertan Bartholomäus Fürlinger bei der Herrschaft anfragt, ob der Zehent auch aus den Hausgärten genommen werden dürfe, erklärt der Verwalter, dass die Hausgärten vom Zehent befreit sind. Darauf verweigern die Untertanen in Dobretshofen die Zehententnahme aus ihren Hausgärten. 1719 erhebt Gregor Peck, Vorsteher der Liebfrauenzeche, unter Androhung eines Prozesses wiederum Anspruch auf den Zehent aus den Hausgärten. Der Verwalter erlaubt darauf unter Rechtsvorbehalt die Auszehentung der strittigen Gärten. Die Zehentordnung besagt, dass die uralten Hausgärten vom Zehent befreit sind, was hier der Fall sein dürfte, da beide Häuser mitten in den Gärten liegen. Vor dem Jahr 1712 gibt es überdies keinen Beweis, dass der Zehent jemals aus den Gärten entnommen wurde. 1720 1.10. Dienstanweisung für Georg Sinzinger, Braumeister der Herrschaft Lichtenau. 1729 Auszug aus einem Gerichtsprotokoll der Herrschaft Pürnstein über einen Wasserstreit zwischen Johann Kampmüller, Herrschaft Lichtenau, als Kläger und Zacharias Ramblmüller, Herrschaft Pürnstein, beide zu Partenreith: Der Beklagte Ramblmüller muss – wie es seit alten Zeiten der Brauch ist – seinen Nachbarn weiterhin erlauben, das Trinkwasser aus dem Ziehbrunnen, der auf seinem Grund und Boden steht, zu entnehmen, wenn diese ihn darum bitten.
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