Volltext: Die Hörleinsberger zu Hochhaus und Altenhof

9 4.7.1583 Gerichtsurteil im Verfahren der Wurm´schen Erben gegen Wolf Hörleinsberger: Zunächst wird das bisherige Verfahren geschildert: • Nach dem Tod des Thomas Wurm am Abrechtsberg, Pfarre St. Ulrich, erhoben die Erben die Forderung, die Witwe abzufertigen und die Kinder und ihr Erbgut nützlich zu verwalten. • Der Hörleinsberger hat stattdessen das Gut und die Kinder der Witwe übergeben und in seinem ersten Bericht verlangt, dass alle Erben benannt würden und Kaution stellen müssten. • Die Erben haben sich daraufhin namentlich genannt, die Stellung einer Kaution aber abgelehnt. • Nachdem ihm der Landeshauptmann befohlen hatte, die Kläger klaglos zu halten, hat Hörleinsberger in einem Gegenbericht den Abschied vorgelegt, den er der Witwe und den Klägern am 2.2.1582 erteilt hat. • Nach diesem Abschied hat die Witwe darum gebeten, ihr das Wurmgut auf Lebenszeit zu überlassen, wofür sie ihre 5 Kinder und das sechste im Mutterleib aufziehen und ihnen ihre Ansprüche abgelten wolle, während die anderen Erben verlangten, ihnen das Gut auf etliche Jahre zu lassen. • Die Witwe bot daraufhin an, auf ihr Heiratsgut zu verzichten, wenn sie stattdessen als Miterbin ihrer Kinder eingesetzt würde. Die Obrigkeit übergab ihr daraufhin das Gut auf Lebenszeit, während die Ansprüche ihrer Kinder mit einem Schuldbrief auf das Wurmgut abgesichert wurden.
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