Volltext: Heimatbuch Unterweissenbach

Glanz und Schatten der Barockzeit 
Die Pest des Aberglaubens: Die schrecklichen Hexenprozesse 
Schönau und Unterweißenbach, der Hexerei. Der 
Hof gehörte zur Herrschaft Reichenstein, weshalb 
Maria Aistleitner mit einer weiteren Beschuldigten 
zu Reichenstein verhört wurde. Während der Ver- 
fasser im Greinburger Schlossarchiv über die dorti- 
gen Verhöre nur mehr wenige Fragmente auffinden 
konnte, ist das Verhörprotokoll der unter dem kai- 
serlichen Bannrichter Dr. Ignaz Koller am 17. März 
1695 zu Reichenstein geführten Verhandlung erhal- 
ten geblieben. Und eben dadurch können wir uns ein 
anschauliches Bild von einem solchen „Examen“ 
machen. 
Um ihre Personalien befragt, gab die Schönauhofe- 
rin an, sie sei bei 60 Jahre alt. Sie sei etlich vierzig 
Jahr verheiratet mit ihrem Mann Georg Aistleitner, 
habe mit ihm elf Kinder gezeugt, davon seien sieben 
noch am Leben. 
Das Protokoll verrät, dass die Schönauhoferin von 
den Kötterlleuten und der „Halterin‘ zu Unterwei- 
Benbach denunziert worden ist. Im „guettigen 
Examen‘“, noch ohne Anwendung der Folter, bestritt 
die Schönauhoferin von der Halterin Unrechtes ge- 
lernt zu haben. 
„Weil nun von dieser Weibsperson“, so heißt es, „in 
Güte nichts zu erfahren“ war, hat man sie am ganzen 
Leib untersuchen lassen. Bei solch einer Visitation 
war man auf der Suche nach „Teufelsmalen“‘, die 
vom Verkehr mit dem Teufel herrührten. Auch 
forschte man nach : verdächtigen Narben, in die 
heimlich von der Kirche mitgenommene Hostien, 
genannt das „heilig Guett“, eingeheilt worden seien. 
Bei Maria Aistleitner fand man nun ein Zeichen auf 
dem kleinen Finger der rechten Hand, auch auf der 
rechten Seite des Rückens, oberhalb „der Teilung“ 
des Unterleibs. Dann noch eines auf der linken Ach- 
sel. Außerdem fehlten ihr noch die Haare unter den 
„Irxen“. All dies war verdächtig. Und weil sie nun in 
Güte nichts bekennen wollte, trat jetzt der Freimann 
(Scharfrichter) Georg Sindhöringer in Aktion. Er 
folterte die arme Frau durch Schnüren, „dabey sie 
zwar etwaß Empfindlichkeit gezeigt, doch gleich- 
wohlen nichts bekhennt.‘“ Nun bedrohte sie der 
Richter mit schärferen Formen der Folter. Durch 
„bewegliches Zuesprechen‘“ wurde die eingeschüch- 
terte Bäuerin zu folgender Aussage genötigt: Die 
alte Halterin habe sie vor etwa zehn Jahren in der 
Schönauerin eigenem Haus dem Teufel vorgestellt. 
Dieser sei in Gestalt eines Bauern erschienen und 
habe von ihr begehrt, sie solle sich ihm ergeben, was 
sie auch getan habe. Sie hätte ihm von ihrer rechten 
Hand aus dem kleinen Finger ein wenig Blut gege- 
ben. Der Teufel schrieb ihren Namen mit ihrem Blut 
in ein Brieflein. Dann hätte sie die heilige Taufe, 
Gott und die Heiligen verleugnen müssen. Der Teu- 
fel hat sie umgetauft und ihr eine „stinkende Mate- 
xe“, die nach Schwefel und Pech schmeckte, auf 
den Kopf gegossen und ihr den Namen „alte Rosl“ 
gegeben. Sie aber habe den Teufel Simandl'nennen 
müssen. Danach habe ihr die Halterin mit einem 
Messer den rechten hinteren Backen, nach der Tei- 
lung zu, geöffnet und ihr das „Heilig Guett“, wel- 
ohes sie von der Kirche mitgenommen habe, hinein- 
gesteckt und eingeheilt. Das Zeichen auf der Achsel 
stamme vom Teufel. Er habe es ihr vor fünf oder 
sechs Jahren im Dunkeln der Kammer zugefügt, als 
er sie begehrte und sie nicht habe „mittun wollen“. 
Nach jener ersten Vorstellung, das wolle sie jetzt 
alcht mehr leugnen, sei sie am Sonnabend mit der 
Halterin auf einer Ofengabel, die von der Halterin 
mit einer dunklen, nach Schwefel stinkenden 
Schmiere bestrichen worden war, „ausgefahren“‘. 
Später dann sei sie zweimal jährlich an Sonnaben- 
den in der Fastenzeit und in der Weihnachtsnacht 
ausgefahren. Jedesmal habe sie das „Heilige Guett“ 
nıtgenommen, am Treffpunkt dieses zerrissen, wo- 
jel sie dann an der roten Färbung erkannt habe, dass 
es das allerheiligste Blut Jesu Christi sei. Sie habe 
die „Oblat‘ auf die Erde geworfen, darauf herum- 
getanzt, wozu der böse Feind lachte. Mit dem Teu- 
‘el, dem Simandl, hätte sie getanzt und sich mit ihm 
vermischt. Bei dem letzten Treffen gab es gutes Es- 
sen und Trinken. Sogar ein „Bschaidtessen‘“ hätte sie 
in einem Bschaidtbinkerl nach Haus mitgenommen. 
Jieses wäre aber zu Hause nicht mehr gut gewesen, 
sondern es wären Frösche und Kröten daraus ge- 
worden. Daraus habe sie dann einen „Stupp“ ge- 
macht. Und wenn sie den anderen Leuten unter die 
Haustür streue, würden die Leute und das Vieh 
<rank werden. 
Der Richter Koller bohrte weiter, wie sie denn genau 
Hexensabbat, Kat. D. Stmk. Landesausstellung 1997 
Nie sich eine krankhafte Phantasie das wilde Treiben 
beim Hexensabbat vorstellte 
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