Volltext: Heimatbuch Unterweissenbach

Wilderer in den herrschaftlichen Wäldern 
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rungsstrecken weisen den Hasen als kostbarstes 
Wildbret aus. 
Ein Hauptgericht auf der herrschaftlichen Tafel wa- 
ren die Rebhühner. 298 konnte der Jäger an „Ihro 
Gnaden“‘ abliefern. An manchen Tagen betrug der 
Fang an die 20 Exemplare. Es gab zur Anköderung 
sogenannte „Vogeltennen‘“. Erbeutet wurden ım 
genannten Berichtsjahr weiters 7 Haselhühner und 
41 „große Vögel“. Für jeden der 8 geschossenen 
Habichte erhielt der Jäger 4 Kreuzer. - 
Streng abgerechnet wurden auch die gefangenen 
Fische und Krebse. 366 Fische gingen an die Angel 
oder ins Netz. 768 Krebse bekam „Ihro Gnaden‘“ 
nach Zellhof oder Linz geliefert. Der gesamte Jäger- 
rechtslohn belief sich für den Revierjäger für das 
Jagdjahr 1652 — 1653 auf 57 Gulden 27 Kreuzern. (1 
Kuh entsprach etwa dem Wert von 10 Gulden). ‘ 
Wie Jägerrechtszettel aus der Zeit um 1720 belegen, 
waren damals in unseren Wäldern noch Luchs und 
Wildkatzen heimisch. Jedes Jahr wurden Wölfe 
geschossen.“ 
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Schlossarchiv Greinburg 
Jägerrechtszettel des herrschaftlichen Revierjägers 
Bartholomäus Schmiedberger, 1652 — 1653 
Bild: Besitz Dr. D. Eder 
Jagdszene 
Der „Palch‘“ wurde an die Herrschaft geschickt. Auf 
dem Jägerrechtszettel scheinen ferner sieben erlegte 
Rehe auf. Der Schusslohn betrug je einen halben 
Gulden (30 Kreuzer). Die Liste setzt sich fort mit 
zwei erlegten Steinmardern, 16 Füchsen, einem ge- 
fangenen Dachs, sechs Hasen, die nach Zellhof, 
Salaberg und Linz geliefert wurden. Die geringe 
Zahl der erlegten Hasen und die weiten Anliefe- 
' Schlossarchiv Greinburg, Prandegg-Zellhof, Sch. 222 
Schlossarchiv Greinburg, Ruttenstein-Kreuzen, Sch. 453 
Wilderer in den herrschaftlichen Wäldern 
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Freilich versuchten einzelne Untertanen als Wilderer 
in die herrschaftliche Domäne des Jagdprivilegs 
einzubrechen. Gerade die ausgedehnten Forste des 
Ruttensteinschen Reviers bis hin zur Ruben und 
Liebenau verlockten Wildschützen zum Wildern. 
Oft durchstreiften sie zu dritt oder viert die Wälder. 
1765 wurde Georg Maningeder, im Volk nur der 
„Filzlaus-Jodl‘“ genannt, verhaftet, weil er mit ande- 
ren Wildschützen mitgegangen war. Das erlegte 
Wild wurde an Hehler, darunter dem Feiblmüllner, 
verkauft. ; 
Der Filzlaus-Jodl wurde zur „Straf- und Abscheu“ 
zu zwei Jahren „Arbeit in Eisen“ bei der ungarı- 
schen Festung Granitz verurteilt.” 
Später, um die Zeit von 1820, fielen die Strafen 
schon wesentlich milder aus. Von den Jägern ge- 
Schlossarchiv Greinbura, Prandeaa-Zellhof, Sch 12
	        
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