Volltext: Heimatbuch Unterweissenbach

Die Zeit auf den Höfen während des Krieges bzw. die ersten Nachkriegsjahre 
bub Hinterdorfer Leopold, Reisig für einen Besen aus- 
schneidet. 
in derselben Stube beim Mittagessen! 
Die linke Hälfte der Stube wurde als Arbeitsraum benutzt 
und die rechte Hälfte zum Essen. 
Als Vorspeise gab es damals bei den Bauern meist Sau- 
arkraut und Kartoffel. Als Hauptspeise wurden Getreide- 
gerichte und Mehlspeisen gereicht. Lediglich am Don- 
nerstag und Sonntag gab es Fleisch zum Essen. 
Nach der Hauptmahlzeit wurde noch Milch aus einer 
Schüssel gelöffelt. 
„Das Bedarfsdeckungsstrafgesetz vom 24.20.45 BG 
Blatt Nr. 44 ex 1946 ermächtigt die Behörden mit 
den strengsten Strafen gegen Lieferungsunwillige 
vorzugehen. Wir warnen Sie daher, sich Ihrer Ab- 
lieferungspflicht zu entziehen!“ 
Jnterzeichnet vom damaligen Obmann der Bezirksbau- 
ernkammer Freistadt O. O0. Josef Wöckinger 
Alle Ziergärten sind 
in Gemüsegärten umzufunktionieren 
Aufgrund der Knappheit der Lebensmittel schrieb 
das Bundesministerium für Land- und Forstwirt- 
schaft per April 1946 vor, dass jegliche Ziergärten ın 
Gemüsegärten umfunktioniert werden müssten. Es 
durfte somit kein Grundstück brach liegen bleiben. 
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Foto: Etzistorfer Anton u. Monika, Aglasberg 8 
Von links nach rechts: Anna und Maria Etzistorfer, Hüter- 
bub Hinterdorfer Leopold, Bauer Anton und Altbauer An- 
ton Etzistorfer, außen rechts die Großmutter Maria 
Etzistorfer 
Der Glaube spielte früher eine sehr große Rolle. So 
war es ganz selbstverständlich, dass zu Jeder Bau- 
ernstube ein „Herrgottswinkel‘“ gehörte. (Siehe 
Bild!) 
Der Zusammenhalt der Bauern damals war groß. 
Wenn ein Nachbar Hilfe brauchte, wurde sogleich 
geholfen. Sei es nun bei außergewöhnlichen Arbei- 
ten wie Stallbauten oder bei der Getreideernte. Diese 
vewältigte man ohnehin gemeinsam. 
Natürlich kam die Geselligkeit nach getaner Arbeit 
nicht zu kurz. 
Den Bauern wurde während des Krieges und auch 
die ersten Jahre danach vorgeschrieben, wie viel 
Getreide, Heu und Kartoffel sie an die Bezirks- 
hauptmannschaft Freistadt, (Ernährungsamt) ablie- 
fern mussten. Diese Lieferungen ergingen erst ans 
Lagerhaus Unterweißenbach und von dort wurden 
sie weitertransportiert. 
Kamen Landwirte ihrer Ablieferungspflicht nicht 
nach, wurde mit Strafen gedroht. 
In einem Auszug daraus hieß es: 
„Das Bundesministerium für Land- und Forstwirt- 
schaft gibt über die Zivilverwaltung Mühlviertel in 
Urfahr bekannt, dass auf alle Fälle der Anbau für 
[946 so durchzuführen ist, dass kein Grundstück 
brach liegen bleibt. Insbesondere ist Vorsorge zu 
treffen, dass Brotgetreide, Kartoffeln, Zuckerrüben, 
Gemüse und Ölfrüchte in entsprechender Menge 
zum Anbau kommen.“ 
Es wurde auch vorgeschrieben, wie viel Wolle ab- 
zuliefern war. Auf der nächsten Seite ist ein 
Wollablieferungsbescheid aus dem Jahr 1946 abge- 
bildet: 
Hier sei nur kurz angemerkt, dass es in Unterwei- 
Zenbach per Dezember 1944 sage und schreibe 423 
Schafe gab. 1960, also 16 Jahre später, hatte sich die 
Anzahl schon halbiert und 1985 erreichte die Hal- 
‚ung der Schafe in Unterweißenbach ihren Tiefstand, 
es waren nur mehr 48 Stück. (In diesen 48 Stück 
sind auch die Ziegen enthalten, gesondert wurde 
keine Viehzählung vorgenommen)“. 
Mit der jüngsten Entwicklung kann man erkennen, 
dass die Anzahl der Schafe wieder leicht im Steigen 
ist. 1995 betrug die Anzahl 54 Stück. 
Kundmachung der BH Freistadt, Bezirksbauernkammer, 
‚7.06.1946 
? Anbausicherung der BH Freistadt, Bezirksbauernkammer, 
38.04.1946 
: Wollablieferungsbescheid der Bezirksbauernkammer Freistadt, 
38.03.1946 
Viehzählungen, Unterlagen der Marktgemeindeamt 
Jnterweißenbach
	        
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