Volltext: Chronik der Gemeinde Gosau

Einleitung 
zur Chronik der politischen Gemeinde GOSAU. 
eleitet von der Erkenntnis, daß die Auflegung und Führung einer 
Gemeindechronik von besonderem heimatkundlichen und auch ad- 
ministratiıvem Werte ist, hat das Amt der Oberösterreichischen Lan- 
desregierung in Linz mit seinem Erlaße vom 13. Mai 1927 Zl. 1444/4 
verfügt, daß in allen Gemeinden Oberösterreichs, wo dies noch nicht geschehen 
ist, die Anlegung und Weiterführung einer Chronik zu veranlassen ist. 
(Es würde wohl nur halbe Arbeit bedeuten, und der wirkliche Zweck, dem 
die Schaffung einer Gemeindechronik dienen soll, nur zum Teile erfüllt werden, 
würde nicht doch so weit wie möglich in die Vergangenheit zurückgegriffen und 
das meiste von dem erfaßt werden, was geeignet erscheint, die Entwicklung der 
Kultur in unserer Gemeinde, sei es dann in wirtschaftlicher, bildnerischer oder 
komunalpolitischer Richtung, bei Außerachtlassung der vorausichtlich nur auf 
Sagen beruhenden Momente, möglichst stichhältig darzutun. 
Wenn gleich die Festhaltung alles Historischen für das Amt als solches 
weniger von Bedeutung ist, dies speziell in solchen Fragen, die schon 
Generationen zurückliegen, so darf mit Sicherheit angenommen werden, daß 
dieser Teil hauptsächlich von der Bevölkerung größeres Interesse 
entgegengebracht werden wird, wogegen die mit der Führung des 
Gemeindewesens Betrauten das Hauptaugenmerk wohl der Festhaltung aller jener 
Begebenheiten zuwenden werden müssen, die voraussichtlich auf die 
gegenwärtige und ganz besonders auf die künftige Entwickung und das Gedeihen 
beziehungsweise dem Fortschritt der Gemeinde Einfluß üben werden. 
Die Tatsache, daß von den Kirchen und Schulen im Orte schon seit vielen 
Jahren Chroniken, oder wie diese auch genannt werden, Gedenkbücher geführt 
werden, schwächt nicht die Notwendigkeit, solche auch von den Gemeinden 
anzulegen, weil sich erstere, wie schon festgestellt werden konnte, wenn nicht 
gleich ausschließlich, so doch mit wesentlicher Überwiegenheit auf solche die 
betreffende Kirche oder Schule berührende Angelegenheiten beschränken, alles 
jenes aber, dessen Erfassung der Gemeinde hauptsächlich nahezuliegen hat, 
weniger Berücksichtigung fand, resp. findet. 
Wohl dem Fehlen einer Registratur oder eines zweckmäßigen Archives in 
der Gemeinde ist der Umstand zuzuschreiben, daß die Erfassung des in der 
Gemeinde Vorgefallenen auch schon aus dem letzten Jahrhundert 
Schwierigkeiten bietet und langwierige und umständliche Erhebungen und 
Informationen erfordert. Aus diesem Grunde erscheint auch die Veranlagung und
	        
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