Volltext: Garten Ordnung (VD16 P 1675)

sung der Gaͤrten / Beet vnd Gaͤnge. 43 
atuffgesetzten sparren oder bogen zu sehr vberhoͤhet / Die 
důcke dieser Senlen belangendt / sind sie einer viertel Glen / 
oder etwas wenigers daruͤber vberlich duͤcke genug. In die 
Erde muͤssen sie zum wenigsten Glen tieffgesetzet werden, 
ynd je důͤcker sie in der Grde sein / je gewisservnd lenger ste⸗ 
hen vnd wehren sse. 
Ran mues ste auch vmb lenger wehrung willen bren⸗ 
nen / so weit sie in die Erde gehen / vnd auch etwas druͤber / 
Bib auchgut achtung / wenn sie in der Exdenduͤcker denn 
ob der Erden sein / das das vberliche Holtz fein gleich vnd 
glatt werde außgehawen vnd abgestemmet / damit der re⸗ 
gen darauff nicht haffte vnd stehen bleibe / denn hiedurch 
faulen ste ehe der zeiit. n 
Dilese Seulen muͤssen vber vier Elen weit nicht von⸗ 
einander stehen / oder gesetzet werden / vnd auff dieselben 
Seulen mus ohen eine Mawrlatten / oon einem zimlichen 
Bawhoͤltzichen / auffgezapffet oder geboret werden / auff 
beiden seiten / auff welchen die sparren / runde oder abge⸗ 
satzte Begen gesetzet werden / vnd xugen koͤnnen / vber wel⸗ 
chen man die Beinreben zusammen zeucht. J 
Rerner / an diese Seulen muͤssen Latten geschlagen 
werden / biß oben an / vnd auch vber die Bogen zu beiden sei⸗ 
ten Elen 8 /oder wenn sichs leiden wil hoͤher / an wel⸗ 
—5 Weinreben gebunden / vnnd in die hoͤhe gezogen 
werden. 
Endlich můssen die Veinfexel gerurt ausser den Seiu⸗ 
len gelegt werden / denn außwendig des Sanges mus man 
sie arbeiten. Ran mus die aber / wie auch die Vosen/ etc. 
nicht ehe setzen oder legen / die Seulen sind denn zuttor ge⸗ 
setzt / wenn sie zuuor gesetzet werden / werden sie in setzung 
der Seulen zertreten / wider ausgegraben / vnnd verwůͤ⸗ 
stet. Nun diß sey auch von diesem. 
Wil nun nach dieser Senge ordnung / auch etzliche gros⸗ 
se Kormen / ziu weitern vnterricht nach einander setzen. 
Der Kaßstab lehret dich glles in denselben erkennen. 
GO Dilese
	        
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