Volltext: Garten Ordnung (VD16 P 1675)

Wir Brwine richtig zu zeugern. 137 
haben die Bewme von den Wurtzeln / bie in drey oder vier Stemme 
zu gleuh vnier schiedlich getriben vnd sich weit außgebreitet, solchs 
dienet den Beiwmen gar miht / vnd muͤssen solche vberstuͤssige stemme 
vrrhawen werden / dech nicht alle auff inmahl / sondern von Jahren 
zu Jahren / damit entlich alle die Krafft /dem letzten vnd vbrigen al⸗ 
lein zugehe / der da der gesuͤndeste vnnd geradeste ist/ also oben in der 
hoͤhe muͤssen alle vberfluͤssige Este verhawen werden / genaw am 
Stam / das die andern vbrigen Lufft / lecht vnnd narung / haben auch 
sich außbreiten vnd tragen koͤnnen. 
Es wil aber auch ein Vernunfft darzu gehoͤren / das man nicht 
die gute nuͤtzen vnd gesundten Este hinweg reldme / vnd die vntuͤchti⸗ 
gen stehen lasse / zumehrera vnnd weitrem schaden / die wunden oeen 
muͤssen wol mit Bawmsalben bestrichen werden / das sie desto schleu⸗ 
niger verwachsen / vnd fuͤr dem Regen Lufft vnd dem Vnzisser sicher 
ond verwaret sein. 
Zum; sollen alle Neben schoß /sie schlagen aus der Wurtzel / aus 
dem Stam oder aus den nnern groͤssern Esten so dem Stamme / 
nahe / gar fleisseg von Jahr zu Jahren aus geschnitten werden/ das 
ß nicht vberhand nemen / vnd den tregenden Esten die Krafst ent⸗ 
zihen. 
Zum vierdten / so die Beieme mit Most beschlagen / mus das 
Moß abgeschabet / oder nach einem Regen / wann es feucht ist / vnnd 
nuht fest helt / mit ememn Wullen oder groben Leinen Tuch abgezo⸗ 
— beschwerlich ist / fuͤr sich selbst/ 
vnd das alles andere vngezrefser darmnen Nistet / vnd sich verbirget 
vnd auff helt / Sonderlich aber ist das Roche Moß schedlich. 
Zum fuͤnfsten / sol auch die alte duͤrre Rinden / so an den Bew⸗ 
men buͤrstet vnd dem vngezisser vnd Wuͤrmen genuͤste / dem Regen 
oder Herberge zur feile gibt/fleissig abgezogen vnnd gereumet wer⸗ 
den. 
Zunm sechsten/sollen die Rauppen Nester vnd alles geischmeiß an 
Esten vnd blettern fleissig verbrochen vnnd hinweg gethan werden / 
che dann sie lebendig werden / die besie vnnd gelegenste zeit aber des 
vbrige Holtz zuuerhawen an den Bewmen vnnd dieselbe aus zu 
schneitteln / it im Herbst / den letzten thell des October vnnd den No⸗ 
uuember vber / wenn das Laub gefallen ist / was duͤrre vnd saul ist / mag 
zu jeder zeit gereumet werden. — 
Dat 
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